Wer ein neues Haus baut oder ein altes umbaut, muss die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes/GEG (ehemals Energieeinsparverordnung/EnEV) beachten. Für die Umsetzung der Maßnahmen ist bis zu zwei Jahre nach Erwerb der Immobilie Zeit.
Wurde eine Wohnimmobilie ab dem Februar 2002 gekauft, ist zum Beispiel die Dämmung der obersten Geschossdecke Pflicht, wenn der Raum darüber begehbar ist. Ebenso ist die Dämmung von offen liegenden Heizungsrohrleitungen im ungeheizten Keller ein Muss.
Wer schon vor Februar 2002 in seinem Einfamilienhaus gewohnt hat, ist grundsätzlich nicht zur energetischen Sanierung verpflichtet. Möchte man dennoch sanieren, sind bestimmte Auflagen zu erfüllen, wenn es sich um mehr als zehn Prozent der Bauteilfläche handelt.
Allgemein gilt: Wird die Fassade saniert, müssen Dämmmaßnahmen umgesetzt werden, wenn das Gebäude vor 1984 errichtet wurde.