Elektromobilität in Deutschland: Förderung

E-Autos, Pedelecs und E-Bikes: Elektrofahrzeuge können für bessere Luft und mehr Klimaschutz sorgen. Daher werden sie, ihre Ladestationen und auch Beratungsangebote rund um Elektromobilität mit Zuschüssen und günstigen Krediten gefördert. Wir zeigen, welche Förderung es gibt und was beim Antrag zu beachten ist.

FördermittelCheck: Fördermöglichkeiten finden

Für eilige Leser*innen: Mit dem FördermittelCheck können Sie sich alle Förderprogramme für Ihr Vorhaben in Ihrer Region anzeigen lassen:

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Förderung unter anderem für E-Autos, Pedelecs, E-Bikes und Ladestationen
  • viele Förderprogramme von Bundesländern, Kommunen und Energieversorgern
  • bis zu 9.000 Euro Zuschuss: „Umweltbonus“ vom BAFA wichtigste Förderung für E-Autos
  • Fördermittel beantragen, bevor Fahrzeug/Ladestation bestellt wird
  • neben Fördergeld auch steuerliche Vorteile für E-Fahrzeuge

Aktuelles zur Förderung von Elektromobilität 2020

Die Bundesregierung hat am 19. Februar 2020 den sogenannten Umweltbonus für den Kauf von elektrischen Fahrzeugen und Plug-In-Hybriden erhöht. Hier finden Sie alle aktuellen Informationen dazu.

Was ist Elektromobilität und warum wird sie gefördert?

Unter Elektromobilität ist Fortbewegen und Transportieren mit elektrisch betriebenen Fahrzeugen im Individualverkehr zu verstehen. Dazu gehören E-Autos, Pedelecs, E-Lastenräder, E-Bikes, E-Roller und deren Ladeinfrastruktur.

E-Ladestation.(c) www.iStock.com / mladn61

Ein großer Vorteil von Elektrofahrzeugen ist, dass ihre Motoren, im Gegensatz zu herkömmlichen Verbrennungsmotoren, keine Emissionen ausstoßen. Damit helfen sie zunächst einmal, die Luftqualität in den Ortschaften zu verbessern. Werden Elektrofahrzeuge mit Strom aus durchschnittlichem Strommix betrieben, verursachen sie aber trotzdem klimaschädliche Emissionen, da rund 50 Prozent des Stroms in Deutschland noch immer durch Verbrennen fossiler Energieträger erzeugt werden. Weitgehend emissionsfrei laufen ihre Motoren hingegen, wenn der Strom aus erneuerbaren Energien wie Windkraft oder Photovoltaik gewonnen wird.

Umweltschädliche und gesundheitsgefährdende Feinstaub-Emissionen verursachen die E-Fahrzeuge aber durch Bremsen- und Reifenabrieb trotzdem – und auch Herstellung und Entsorgung der notwendigen Akkus verursachen Umweltprobleme. Insgesamt gilt daher: Elektrofahrzeuge sind zwar meist besser als vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren (Ausnahme: Biomethan u. ä.). Öffentliche Verkehrsmittel und herkömmliche Fahrräder bleiben aber auch hier die saubereren Lösungen.

Schild E-Ladestation.(c) www.iStock.com / Elektronik-Zeit

Elektrofahrzeuge können als Stromspeicher für regenerativen Strom verwendet werden und so einen Beitrag zur Netzintegration der nicht permanent verfügbaren erneuerbaren Energien leisten. Beispielsweise können E-Autos tagsüber bei Wind und Sonne mit Ökostrom geladen werden, um dann abends, bei Dämmerung und Flaute, zur Heimfahrt genutzt werden. Solche Stromspeicher spielen zwar bisher in Deutschland kaum eine Rolle, aber das soll sich künftig ändern. Auch deswegen wird Elektromobilität von der Bundesregierung als ein Baustein der Energiewende gesehen. Aus diesen Gründen werden Elektrofahrzeuge und deren Ladeinfrastruktur von öffentlicher Hand mit Zuschüssen und Krediten gefördert.

Dieser Artikel informiert vor allem über Fördermittel für Privatpersonen, die Elektrofahrzeuge nutzen möchten. Auch für Firmen und kommunale Betriebe, die ihre Flotten auf elektrische Fahrzeuge umstellen möchten, gibt es Förderungen. Diese können Sie mit dem FördermittelCheck finden.

Was wird bei Elektromobilität gefördert?

Umweltbonus: Förderung für E-Autos und Hybrid-Autos

Was sind Elektroautos und „Plug-In“-Hybride?

Ein Elektroauto (auch E-Auto oder elektrisches Auto) ist ein Kraftfahrzeug, das ausschließlich von einem Elektromotor angetrieben wird. Ein Hybrid-Auto hat hingegen neben dem Elektromotor noch einen Verbrennungsmotor, der diesen mit Strom versorgen kann. Der Zusatz „Plug-In“-Hybrid bedeutet, dass der Elektromotor des Fahrzeugs auch über eine Ladestation geladen werden kann und nicht nur vom Verbrennungsmotor versorgt wird. Das ist besser, da der Strom dann umweltfreundlicher gewonnen werden kann.

Die wichtigste Förderung für E-Autos und Hybrid-Autos ist in Deutschland die Prämie des BAFA, der sogenannte Umweltbonus. In diesem Programm gibt es bis zu 9.000 Euro für den Kauf eines neuen oder „jungen gebrauchten“ Elektroautos. Für Plug-In-Hybride beträgt die Förderung bis zu 6.750 Euro. Es werden nur Autos bezuschusst, die auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge des BAFA aufgeführt werden.

FahrzeugtypNettolistenpreisUmweltbonus
rein elektrisch bis 40.000 Euro 9.000 Euro
rein elektrisch 40.000 bis 65.000 Euro7.500 Euro
Plug-In-Hybrid bis 40.000 Euro 6.750 Euro
Plug-In-Hybrid 40.000 bis 65.000 Euro5.625 Euro

Das Fördergeld kommt jeweils zur Hälfte vom Staat und von der Automobilindustrie.

Corona-Konjunkturpaket: Innovationsprämie

Die Konjunkturhilfen, die aufgrund der Corona-Krise von der Bundesregierung beschlossen wurden, haben zu einer Verdopplung der Förderung für E-Autos. Sie umfasst Kaufprämien für reine Elektrofahrzeuge und Plug-in-Hybridegeführt in Höhe von bis zu 9.000 Euro. Die Förderung wurde im Herbst 2020 bis 2025 verlängert.

Zu beachten ist, dass die neuen Förderbedingungen zu einer massiv gestiegenen Nachfrage geführt haben. Im Vergleich zum Vorjahr liegt die Steigerung bei fast 80 Prozent (Stand Juli 2020). Hersteller haben bereits angekündigt, ihre E-Auto-Produktion zu erhöhen, trotzdem kann es zu Wartezeiten von bis zu einem Jahr kommen bei gefragten Modellen. Die Lieferzeiten sind also zu beachten, wenn man eine Förderung beantragen möchte.

Weitere Informationen finden Sie beim BAFA.

Wie beantrage ich den Umweltbonus?

(c) www.iStock.com / EXTREME-PHOTOGRAPHER

Der Umweltbonus wird zur Hälfte vom Staat und zur Hälfte vom jeweiligen Autohersteller gezahlt. Der Hersteller zieht den Bonus schon beim Autokauf vom Netto-Preis ab.

Den Antrag für den staatlichen Förderanteil stellen Sie nach dem Kauf des Fahrzeugs ganz einfach online beim BAFA. Dabei muss das Fahrzeug bereits zugelassen sein. Auf dem BAFA-Portal machen Sie einige Angaben zu Ihrer Person und zum Auto und laden Unterlagen wie die Rechnung oder den Leasingvertrag sowie den zweiten Teil der Zulassungsbescheinigung hoch. Auf der Rechnung muss vermerkt sein, dass der Hersteller die Prämie vom Netto-Kaufpreis abgezogen hat.

Nach erfolgreicher Prüfung des Antrags wird der Bundesanteil am Umweltbonus auf das Antragsformular angegebene Konto ausgezahlt.

Welche Bedingungen gibt es für den Umweltbonus?

  • Das E-Auto muss auf der Liste der förderfähigen Fahrzeuge stehen.
  • Der Erwerb (Kauf oder Leasing) sowie die Erstzulassung müssen ab dem 18. Mai 2016 oder später erfolgt sein. Bei einer Zulassung ab dem 4. November 2019 wird der im Februar 2020 erhöhte Bonus gezahlt.
  • Der Umweltbonus gilt für Neufahrzeuge und für „junge gebrauchte“. Das sind Fahrzeuge, die zum Zeitpunkt des Weiterverkaufs maximal zwölf Monate zugelassen waren. Im Fall der Zweitzulassung darf die Laufleistung höchstens 15.000 Kilometer betragen. Zudem darf für das Auto bisher kein Umweltbonus gezahlt worden sein – und auch keine vergleichbare staatliche Förderung eines anderen EU-Staats. 
  • Der Netto-Listenpreis des Basismodells darf in Deutschland bei höchstens 65.000 Euro liegen.
  • Das Fahrzeug muss im Inland auf den Antragsteller zugelassen werden und mindestens sechs Monate zugelassen bleiben.
  • Der Umweltbonus kann mit weiterer Förderung kombiniert werden.

Die Details zu den Leasing-Bedingungen erhalten Sie in unserem FördermittelCheck, weitere Informationen zur Leasing-Förderung finden Sie auf der Website des BAFA.

Gibt es eine Förderung für AVAS?

AVAS ist ein akustisches Warnsystem von Elektroautos. Die Installation wird vom BAFA pauschal mit 100 Euro gefördert. Der Zuschuss wird pro Fahrzeug nur einmal gewährt.

AVAS steht für die englische Abkürzung „Acoustic Vehicle Alerting System“ – Akustisches Fahrzeug-Warnsystem. Mit dem System werden andere Verkehrsteilnehmer gewarnt, weil E-Autos besonders leise sind. Dies kann zum Beispiel beim Heranfahren an eine Kreuzung oder beim Rückwärtsausparken erfolgen.

Gibt es weitere Förderprogramme für E-Autos?

Über die staatliche Förderung hinaus gibt es weitere regionale Programme, wie beispielsweise die Förderung der Stadt Heidelberg , die zehn Prozent des Kaufpreises von E-Autos übernimmt. Alle weiteren Programme finden Sie auf folgender Seite:

Zur Übersicht der Förderprogramme für Elektroautos

Werden E-Autos steuerlich gefördert?

Für E-Autos gibt es neben den Förderprogrammen auch viele steuerliche Vorteile.

  1. Ein E-Auto ist für zehn Jahre von der Kraftfahrzeugsteuer (Kfz-Steuer) befreit. Im Vergleich zu einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor sparen Verbraucher so im Schnitt insgesamt rund 2.000 Euro. Nach den zehn Jahren werden nur rund 50 Prozent der Kfz-Steuer fällig.
  2. Steuerfreies Aufladen beim Arbeitgeber: Das Aufladen eines E-Autos beim Arbeitgeber ist ein geldwerter Vorteil. Dieser müsste eigentlich versteuert werden. Er bleibt aber bis Ende 2030 steuerfrei. 
  3. Steuervergünstigung für E-Dienstwagen: Wer einen Elektro-Dienstwagen privat nutzt, zahlt dafür deutlich weniger Steuern als bei einem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor. Statt mit 1 Prozent wird ein E-Auto nur mit 0,25 Prozent des Bruttolistenpreises versteuert. Damit können Arbeitnehmer mehr als 1.000 Euro pro Jahr sparen.

Förderung von Pedelecs und E-Lastenrädern

Ein Elektrofahrrad ist ein Fahrrad, bei dem ein elektrischer Hilfsmotor für eine Unterstützung der Tretkraft sorgt. Es wird auch E-Rad oder Pedelec (Pedal Electric Cycle) genannt. In ein E-Lastenrad ist in der Regel eine große Transportbox integriert, sodass das Lastenrad zum Beispiel bei Einkäufen und fürs Fahren der Kinder ein Auto ersetzen kann.

E-Lastenräder sollen künftig mit einem Steuerbonus gefördert werden. Dabei sollen Verbraucher im Jahr des Kaufs 50 Prozent der Anschaffungskosten von der Steuer abschreiben dürfen. Die Maßnahme steht noch unter Vorbehalt.

Elektrische Fahrräder werden bereits seit einigen Jahren sehr häufig nachgefragt. Die Verkaufszahlen steigen stetig, in den Wirtschaftsmeldungen wird sogar von einem „Boom“ gesprochen. Hier liegt der Grund dafür, dass Elektrofahrräder nicht vom Staat gefördert werden: Es wird schlicht kein Förderbedarf gesehen.

Aber es gibt verschiedene Förderprogramme für E-Räder und E-Lastenräder von den Bundesländern, Kommunen und Energieversorgern. So unterstützt zum Beispiel das Land Baden-Württemberg Kauf oder Leasing eines neuen Elektrolastenrads mit einem günstigen Kredit und die Stadt Dachau gibt unter anderem für Pedelecs einen Zuschuss von 25 Prozent der Nettokosten.

Zur Übersicht der Förderprogramme für Elektroräder

Dienstfahrräder

Seit 2019 können Mitarbeiter*innen eines Betriebs ihr neu angeschafftes Fahrrad – auch ein elektrisches – über Abzüge ihres Lohns leasen. So können auch hohe Anschaffungskosten gestemmt und zusätzlich noch Steuern gespart werden. Voraussetzung ist allerdings, dass Arbeitgeber und Fahrradhändler dieses Finanzierungsmodell anbieten.

Förderung von E-Bikes und Elektrorollern

Von den elektrischen Fahrrädern zu unterscheiden sind „schnelle Elektrofahrräder“, auch „S-Pedelec“ oder „E-Bikes“ genannt. Sie können über Drehgriffe oder Schaltknöpfe mit einem eigenständigen Motor bewegt werden – also auch, wenn gar nicht in die Pedale getreten wird. Im Gegensatz zu den Pedelecs gelten E-Bikes damit rechtlich als Krafträder. Auch Elektroroller (E-Roller) sind den Krafträdern zugeordnet. Ihre Bauform ist nach dem italienischen Hersteller als „Vespa“ bekannt – und begrifflich nicht mit den E-Scootern (Tretroller) zu verwechseln, die gelegentlich ebenfalls als Elektroroller bezeichnet werden.

(c) www.iStock.com / sergeyryzhov

Auch E-Bikes und E-Roller boomen seit Jahren, weshalb es ebenfalls keine staatlichen Förderprogramme dafür gibt. Aber auch hier bieten Bundesländer, Kommunen und Energieversorger Fördermittel. Die Stadtwerke Göttingen räumen ihren Kunden einen Rabatt von 300 Euro auf E-Roller ein – allerdings nur auf die Roller eines bestimmten Herstellers.

Zur Übersicht der Förderprogramme für Elektroroller

Förderung von Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge (Wallbox und Ladesäule)

Elektrisch betriebene Fahrzeuge wie E-Autos können keine herkömmlichen Tankstellen nutzen, sondern brauchen Lademöglichkeiten für ihre Akkus (oder einfach „Batterien“). Es gibt dafür bereits ein Netz an öffentlichen E-Tankstellen. Aber auch Privatpersonen und Firmen können eine Ladeinfrastruktur errichten.

(c) www.iStock.com / Sven Loeffler

Seit November 2020 gibt es einen Zuschuss der KfW für private Ladestationen. Eine Förderung erhalten können Hauseigentümer*innen und Wohnungseigentümergemeinschaften und auch Mieter*innen.

Alle Infos zur KfW-Förderung und der Antragstellung für private Wallboxen und Ladesäulen

Neben der KfW fördert beispielsweise das Bundesland Nordrhein-Westfalen Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Und vom Energieversorger Entega gibt es für seine Kunden 200 Euro für Wandladestationen.

Zur Übersicht der Förderprogramme für Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge

Förderung der Beratung zu Elektromobilität

Der Schritt zur E-Mobilität ist mit einer recht weitreichenden Umstellung verbunden – insbesondere da keine herkömmlichen Tankstellen mehr genutzt werden können. Aus diesem Grund fördert zum Beispiel die Stadt München Beratungen zu Elektromobilität: Für Beratung zur Auswahl von Elektrofahrzeugen und zum Aufbau von Ladeinfrastruktur werden bis zu 80 Prozent der Beratungskosten erstattet.

Zur Förderung der Beratung zu Elektromobilität

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Autor: Stefan Heimann

ehem. Ansprechpartner für Dämmung und Mobilität

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