Förderprogramm: Sachsen-Anhalt - Sachsen-Anhalt STROMSPEICHER
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Investitionen in stationäre, elektrochemische Speicher mit einer Kapazität von mehr als 30 Kilowattstunden (kWh) für regenerativ erzeugten Strom inklusive erforderliches Batteriemanagementsystem sowie Speicher-Wechselrichter.
- Der Stromspeicher muss mit einer Anlage zur Erzeugung erneuerbarer Energie verbunden werden und darauf mindestens 75 Prozent seiner Energie beziehen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind private und öffentliche Unternehmen sowie sonstige juristische Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Kleine Unternehmen erhalten bis zu 50 Prozent, mittlere bis zu 40 Prozent und große sowie öffentlich-rechtliche Antragsteller bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben.
- Die zuwendungsfähigen Gesamtausgaben je Vorhaben dürfen höchstens 200.000 Euro betragen, der maximale Zuschuss beträgt somit bis zu 100.000 Euro (für kleine Unternehmen).
- Gefördert werden können Investitionen, bei denen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 25.000 Euro betragen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Sachsen-Anhalt
FörderBeratungsZentrum (FBZ)
Domplatz 12
39104 Magdeburg
Telefon: 0800 5 60 07 57 (kostenfreie Hotline)
E-Mail-Adresse: beratung@ib-lsa.de
Internet: www.ib-sachsen-anhalt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung