Förderprogramm: KfW - Heizungsförderung für Unternehmen – Nichtwohngebäude (522)

Was wird gefördert?

  • Gefördert wird der Einbau von effizienten Heizungs­anlagen und Anlagen der Heizungs­unterstützung sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz.
  • Förderfähig sind folgende Anlagen zur Heizungstechnik sowie deren Kombinationen, wenn sie den jeweiligen technischen Mindestanforderungen entsprechen:
    • Solarthermische Anlagen
    • Biomasseheizungen
    • Elektrisch angetriebene Wärmepumpen
    • Brennstoffzellenheizungen
    • Wasserstofffähige Heizungen (Förderung der Investitionsmehrkosten)
    • Innovative Heizungstechnik auf Basis erneuerbarer Energien
  • Des weiteren werden folgende Maßnahmen gefördert:
    • der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz
    • Ausgaben für eine provisorische Heiz­technik bei einem Heizungs­defekt
    • die Fachplanung und Baubegleitung durch eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz
    • die akustische Fachplanung durch eine Akustikerin oder einen Akustiker
    • die Kosten für vorbereitende und wiederherstellende Maßnahmen (Umfeldmaßnahmen).

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind:

  • Einzelunternehmen und freiberuflich Tätige
  • Unternehmen und kommunale Unternehmen
  • Natürliche Personen (Privatpersonen)
  • Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts, zum Beispiel Kammern oder Verbände
  • gemeinnützige Organisationen und Kirchen
  • juristische Personen des Privatrechts und Wohnungsbaugenossenschaften.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Als Grundförderung wird ein Zuschuss in Höhe von 30 Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten gewährt.
  • Für effiziente elektrisch angetriebene Wärme­pumpen gibt es zusätzlich einen Effizienzbonus in Höhe von 5 Prozent auf die förder­fähigen Gesamtkosten.
  • Für effiziente Biomasse­anlagen wird zusätzlich einen Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro gezahlt.
  • Der Höchstbetrag der förderfähigen Gesamtkosten des Gebäudes, der für die Berechnung des Zuschussbetrages berücksichtigt wird, beträgt:
    • 30.000 Euro pauschal für Gebäude bis 150 m² Nettogrundfläche
    • zusätzlich 200 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer 150 m² bis 400 m²
    • zusätzlich 120 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 400 m² bis 1.000 m²
    • zusätzlich 80 Euro pro m² Nettogrundfläche für Gebäude größer als 1.000 m².
Kumulierung: Eine Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen ist bis zu 60 Prozent der geförderten Investitionskosten möglich. Für dieselben förderfähigen Gesamtkosten darf jeweils nur einen Antrag bei der KfW oder dem BAFA gestellt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 08
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Fernwärme | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Brennstoffzellen-Heizung | Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Erneuerbare Energien Hybridheizung

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