Förderprogramm: Stadt Troisdorf - Förderprogramm Klimaschutz und Klimafolgenanpassung, Teil A - Energetische Gebäudesanierung im Bestand

Was wird gefördert?

Gefördert werden folgende Maßnahmen:

  • Wärmedämmung der Außenwände (Fassadendämmung)
  • Wärmedämmung der Bedachung (Dachisolierung)
  • Wärmedämmung oberste Geschossdecke
  • Wärmedämmung unterer Gebäudeabschluss
  • Erneuerung Türen und Fenster
  • Wärmepumpe
  • Mini-Blockheizkraftwerk
  • Brennstoffzelle.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen als Eigentümer*in der Immobilie.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung ist gedeckelt auf maximal 50 Prozent der Gesamtkosten der Maßnahme.
  • Von jedem Haushalt bzw. für jedes Wohngebäude kann im Rahmen des Förderprogramms (Komponenten A-C) eine Maximalsumme von 10.000 Euro pro Jahr beantragt werden.
  • Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel in Teil A ist die Durchführung einer Energieberatung.
  • Folgende Zuschüsse werden gewährt:
    • Wärmedämmung der Außenwände: Die Maßnahme umfasst die Dämmung der Außenwände von außen unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Bei der Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterialien (d.h. zertifiziert nach Blauer Engel oder natureplus) wird der Zuschuss verdoppelt. Der Zuschuss beträgt je m² Dämmung 20 Euro/40 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 2.000 Euro/4.000 Euro.
    • Wärmedämmung der Bedachung: Die Maßnahme umfasst die Dämmung von Schräg- und Flachdächern unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Bei der Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterialien (d.h. zertifiziert nach Blauer Engel oder natureplus) wird der Zuschuss verdoppelt. Der Zuschuss beträgt je m² Dämmung 20 Euro/40 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 2.000 Euro/4.000 Euro.
    • Wärmedämmung oberste Geschossdecke: Die Maßnahme umfasst die Dämmung der obersten Geschossdecke zu einem nichtisolierten Dachboden unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Bei der Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterialien (d.h. zertifiziert nach Blauer Engel oder natureplus) wird der Zuschuss verdoppelt. Der Zuschuss beträgt je m² Dämmung 10 Euro/20 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 1.000 Euro/2.000 Euro.
    • Wärmedämmung unterer Gebäudeabschluss: Die Maßnahme umfasst die Dämmung der Kellerdecke oder des Fußbodens gegen das Erdreich unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Bei der Verwendung von ökologischen Baustoffen bzw. Dämmmaterialien (d.h. zertifiziert nach Blauer Engel oder natureplus) wird der Zuschuss verdoppelt. Der Zuschuss beträgt je m² Dämmung 10 Euro/20 Euro, der Höchstbetrag liegt bei 1.000 Euro/2.000 Euro.
    • Erneuerung Türen und Fenster:
      • Erneuerungen von Fenstern und Fenstertüren mit Rahmen: Die Maßnahme umfasst den Einbau von 2- oder 3-fach verglasten Fenstern und Fenstertüren/Terrassentüren unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Der Zuschuss je m² Fensterfläche beträgt 50 Euro, maximal 2.000 Euro.
      • Erneuerungen von Dachflächenfenstern: Austausch von Dachfenstern gegen neue unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Der Zuschuss pro Fenster beträgt 80 Euro, maximal 320 Euro.
      • Erneuerung einer Hauseingangstüre: Austausch einer alten Haustür (Haupteingang) gegen eine neue, unter Einhaltung der energetischen Vorgaben des GEG. Der Zuschuss beträgt 600 Euro/Tür.
    • Wärmepumpe: Der Zuschuss bei Installation einer Luft-, Wasser- oder Erd- Wärmepumpe als zentrale Hauswärmequelle (keine Klimaanlagen) beträgt 2.000 Euro/Anlage. Bei Baudenkmälern und in Denkmalbereichen kann aufgrund der Mehrkosten ein zusätzlicher Betrag von 500 Euro beantragt werden.
    • Mini-Blockheizkraftwerk: Die Installation eines Mini-Blockheizkraftwerks wird mit einem Zuschuss von 2.000 Euro/Anlage gefördert.
    • Brennstoffzelle: Die Installation einer Brennstoffzelle in Ein- oder Mehrfamilienhaushalten wird mit einem Zuschuss von 2.000 Euro/Anlage gefördert.
Kumulierung: Die Kumulation von städtischen Mitteln mit anderen öffentlichen Mitteln ist zulässig, solange in der Summe nicht mehr als 60 Prozent der Anschaffungskosten aus öffentlichen Fördermitteln gedeckt werden.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Troisdorf
Stabsstelle Strategische Mobilitätsplanung und Klimawandelvorsorge
Kölner Straße 176
53840 Troisdorf
Telefon: 02241/900-9233
E-Mail-Adresse: foerderprogramm@troisdorf.de
Internet: www.troisdorf.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | BHKW | Brennstoffzellen-Heizung

Übersicht über alle Förderprogramme