Förderprogramm: Stadt Frechen - Förderung „Regenerative Energien“
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Anlagen zur Errichtung von Photovoltaik- (PV) und Solarthermieanlagen, zur Nutzung von Sonnenenergie sowie der Installation von Wärmepumpe.
- Darüber hinaus können kombinierte Wärme- und Stromerzeugungsanlagen, die nicht fossile Brennstoffe verwenden (z. B. Holzpellets), gefördert werden.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen des zu fördernden Objektes sind, auf denen die Anlagen errichtet werden sollen.
- Pächter*innen oder Mieter*innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des Eigentümers zur Errichtung und zum Betrieb der Anlage.
- Eigentümer*innen von Eigentumswohnungen benötigen die schriftliche Erlaubnis der Eigentümergemeinschaft, sofern die Erlaubnis für die Errichtung der Anlage erforderlich ist (Bsp. Standort einer Wärmepumpe im Gemeinschaftsbereich, Anbringung einer PV-Anlage auf Gemeinschaftsflächen).
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Höhe des Zuschusses beträgt für:
- Solarthermieanlagen 750 Euro pro Anlage
- Erdwärme-/Luftwärmepumpen 750 Euro pro Anlage
- Photovoltaikanlagen 750 Euro pro Anlage. Gefördert werden können nur Photovoltaikanlage mit mindestens oder mehr als 5 kWp.
- sonstige Wärme- und Stromerzeugungsanlagen, die nicht fossile Brennstoffe verwenden (z.B. Pellets) 750 Euro pro Anlage.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Frechen
Johann-Schmitz-Platz 1-3
50226 Frechen
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@Stadt-Frechen.de
Internet: www.stadt-frechen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Wärmepumpe | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | Photovoltaik | Holzpelletheizung