Förderprogramm: Stadt Wetzlar - Förderung von Solarthermieanlagen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstinstallation einer solarthermischen Anlage.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt bzw. Zuwendungsempfänger sind Eigentümer*innen und Miteigentümer*innen des Grundstücks oder Grundstücksteils bzw. des Gebäudes.
- Zudem können z. B. Pächter*innen oder Mieter*innen die Förderung beantragen und diese erhalten. Sie benötigen zur Antragstellung dafür jedoch eine schriftliche Erlaubnis der Eigentümer*in bzw. Miteigentümer*in für die Installation.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Zuwendung erfolgt in Form eines pauschalen Zuschusses. Dieser hängt von der Art der solarthermischen Anlage ab:
- 300 Euro für Anlagen zur Warmwasserbereitung
- 400 Euro für Anlagen zur Heizungsunterstützung oder kombinierte Anlagen zur Warmwasserbereitung und Heizungsunterstützung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Wetzlar
Amt für Umwelt und Naturschutz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-3909
E-Mail-Adresse: klima@wetzlar.de
Internet: www.wetzlar.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser