Förderprogramm: Stadt Wetzlar - Förderung von Photovoltaikanlagen
Was wird gefördert?
Gefördert werden die Neuinstallation oder Erweiterung von Photovoltaikanlagen:
- Aufdach-, Indach- oder Fassadenphotovoltaikanlagen
- Stromspeicher (nur in Kombination mit der Neuinstallation/Erweiterung von Photovoltaikanlagen)
- Mikro-Photovoltaikanlagen ab 300 Watt (sogenannte Balkonkraftwerke)
- Umrüstung von Ü20 Photovoltaikanlagen (Anlagen, für die die Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz nach 20 Jahren ausgelaufen ist, auch Post EEG-Anlagen genannt) zu Eigenverbrauchsanlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften und Vereine, die die Maßnahme an Gebäuden oder Wohnungen in ihrem Eigentum und im eigenen Namen durchführen oder
- Dritte, die im Namen der oben genannten Personen handlungsberechtigt sind (z. B. Verwalter*innen oder Vertretungsberechtigte)
- Mieter*innen, jedoch nur für den Zuschuss von Mikro-Photovoltaikanlagen
- Sozialleistungsempfänger*innen für einen erhöhten Zuschuss für Mikro-Photovoltaikanlagen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Neuinstallation oder Erweiterung einer Aufdach-, Indach- oder Fassaden-Photovoltaikanlage
- Standard: 150 Euro pro kWp
- Module, die mit Strom aus 100 Prozent Erneuerbaren Energien produziert wurden: 175 Euro pro kWp
- Installation eines Stromspeichers
- herkömmlicher Stromspeicher (Lithium, Blei): 500 Euro pauschal
- innovativer und/oder nachhaltiger Stromspeicher (z. B. Salzwasser, Redox Flow, Wasserstoff): 1.500 Euro pauschal
- Neuinstallation oder Erweiterung einer Mikro-Photovoltaikanlage mit einer Leistung ab 300 Watt
- alle Antragsstellenden: 150 Euro pauschal
- Sozialleistungsempfänger* innen: 80 Prozent der Anschaffungskosten, maximal 500 Euro.
- Die Maflnahmen sind kombinierbar förderfähig.
- Die maximale Fördersumme beträgt 2.500 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Wetzlar
Amt für Umwelt und Naturschutz
Ernst-Leitz-Straße 30
35578 Wetzlar
Telefon: 06441/99-3909
E-Mail-Adresse: klima@wetzlar.de
Internet: www.wetzlar.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung