Förderprogramm: Stadt Rastatt - Kommunales Förderprogramm für Balkonkraftwerke und Kleinst-PV-Anlagen

Was wird gefördert?

Gefördert wird die Installation von neuen (steckbaren) PV-Anlagen/Balkonkraftwerke bis zu einer Gesamtleistung von 1.200 Watt peak.

FördermittelCheck: Förderung finden

Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:

Förderung: Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Vermieter*in, Mieter*in oder Eigentümer*in einer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus oder eines Einfamilienhauses auf Rastatter Gemarkung sind.

Beschreibung des Förderprogramms:

  • Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.
  • Die Höhe des Zuschusses beläuft sich wie folgt bezuschusst:
    • Anlagen bis einschließlich einer Leistung von 300 Watt peak werden mit 50 Euro
    • Anlagen mit einer Leistung größer als 300 Watt peak bis einschließlich 600 Watt peak werden mit 100 Euro
    • Anlagen mit einer Leistung größer als 600 Watt peak bis einschließlich 900 Watt peak werden mit 150 Euro und
    • Anlagen mit einer Leistung größer als 900 Watt peak bis einschließlich 1200 Watt peak werden mit 200 Euro.

Kontakt zur Antragstelle:

siehe Fördergeber

Kontakt zum Fördergeber:

Stadt Rastatt
Kundenbereich Ökologie und Grün
Herrenstraße 15
76437 Rastatt
Telefon: 07222/972-4051
E-Mail-Adresse: oekologie-und-gruen@rastatt.de
Internet: www.rastatt.de

Weitere Informationen:

Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung

Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:

Balkon-Kraftwerk

Übersicht über alle Förderprogramme