Förderprogramm: Stadt Memmingen - Förderprogramm Balkonsolaranlagen
Was wird gefördert?
- Gefördert werden Balkonsolaranlagen, welche nach dem VDE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) als „Steckerfertige PV-Anlagen“ bezeichnet werden.
- Die Leistung des Geräts muss am Wechselrichter auf den max. zulässigen Wert begrenzt sein, momentan 800 Watt.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Mieter*innen (sofern die erforderliche Einverständniserklärung des Eigentümers vorliegt) oder Eigentümer*innen von Wohnungen in Memmingen.
- Eigentümer*innen, welche mehrere Wohnungen oder Gebäude besitzen, dürfen nur einen Förderantrag für eine Wohneinheit bzw. für ein Gebäude stellen.
- Des Weiteren sind Privatpersonen aus Privathaushalten antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Zuwendungshöhe bei Balkonkraftwerken liegt bei 50 Euro pro Modul und maximal 100 Euro pro Anlage bzw. Antragsstellenden/Wohneinheit.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Memmingen
Amt für Umwelt und Klima
Schlossergasse 1
87700 Memmingen
Telefon: 08331/850-619
E-Mail-Adresse: klimaschutz@memmingen.de
Internet: www.memmingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung