Förderprogramm: Stadt Leipzig - Förderung von Stecker-Solar-Geräten
Was wird gefördert?
- Gefördert werden die Anschaffung, die Installation und Inbetriebnahme von netzgekoppelten, steckerfertigen Photovoltaikkleinanlagen mit Wechselrichter (nachfolgend Stecker-Solar-Geräte genannt).
- Dabei soll sich die Förderung insbesondere an Menschen mit geringem Einkommen (Leipzig-Pass Inhaber) richten, um Ihnen die Möglichkeit zu bieten, stärker am Ausbau der erneuerbaren Energien und den Klimaschutzbemühungen der Stadt Leipzig teilzuhaben.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Zuwendungsempfänger im Sinne dieser Fachförderrichtlinie sind natürliche Personen (bzw. deren gesetzliche Vertreter) welche zum Zeitpunkt der Antragsstellung im Besitz eines Leipzig-Passes sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Fördersumme beträgt pauschal 500 Euro pro Stecker-Solar-Gerät.
- Werden dadurch die Gesamtkosten überschritten, beträgt die Fördersumme 100 Prozent der Gesamtkosten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Leipzig
Referat Nachhaltige Entwicklung und Klimaschutz
Friedrich-Ebert-Straße 19A
04109 Leipzig
Fax: 0341/123-1622
E-Mail-Adresse: klimaschutz@leipzig.de
Internet: www.leipzig.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung