Förderprogramm: Stadt Minden - Förderprogramm „KlimaPlus+“
Was wird gefördert?
Gefördert werden Maßnahmen aus den Bereichen Mobilität, Photovoltaik und Haus und Garten (sog. Förderbausteine).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle volljährigen Privatpersonen (natürliche Personen) mit Erstwohnsitz in Minden. Auch Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken in Minden sowie Vereine und Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) mit Sitz in Minden können antragsberechtigt sein.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die gleichzeitige Beantragung mehrerer, verschiedener Fördermaßnahmen ist möglich, es gilt hierbei jedoch ein Förderhöchstbetrag von maximal 3.000 Euro pro Haushalt und Jahr.
- Es gilt eine Bagatellgrenze für Auszahlungen von 50 Euro pro Antrag.
- Lastenräder: Gefördert werden Lastenräder mit und ohne Elektroantrieb. Es werden sowohl Neu- als auch Gebrauchtfahrzeuge gefördert. Die Förderhöhe beträgt 20 Prozent des Kaufpreises oder der Leasingrate, jedoch maximal 600 Euro pro Fahrzeug.
- Stecker-Solargeräte: Gefördert werden Stecker-Solargeräte (sogenannte Balkonmodule oder Mini- Photovoltaikanlagen) mit einem Wechselrichter für ein privates Wohngebäude oder eine Wohneinheit, welche direkt an den häuslichen Stromkreis angeschlossen werden. Die Höhe des Zuschusses beträgt je Wohneinheit/Wohngebäude pauschal 150 Euro.
- Energetische Sanierung: Gefördert werden Maßnahmen, die den Energieverbrauch eines Gebäudes reduzieren. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle von Bestandsgebäuden sowie im Bereich der Heizung und Anlagentechnik und die dazugehörigen Fachplanungs- und Baubegleitungsleistungen, wie z.B.
-
die Dämmung der Außenwände oder des Daches,
- der Austausch von Fenstern und Türen,
- die Optimierung von Heizungsanlagen durch einen hydraulischen Abgleich, den Einbau von effizienten Wärmeerzeugern oder auch durch energieeffiziente raumlufttechnische Anlagen, etc.
- Kumulierungen mit anderen Förderprogrammen sind grundsätzlich möglich, sofern es in der vorliegenden Förderrichtlinie nicht ausdrücklich anders angegeben ist und sofern andere Förderprogramme eine Kumulierung nicht ausschließen.
- Als Kumulierung zählen lediglich Zuschüsse und ausdrücklich keine Steuererleichterungen, vergünstigte Kredite oder EEG-Einspeisevergütungen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Minden
Stadtplanung und Umwelt / Klimaschutzmanagement
Kleiner Domhof 17
32423 Minden
Telefon: 0571/8 96 36
E-Mail-Adresse: klimaschutzmanagement@minden.de
Internet: www.minden.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Gebäudebegrünung | Balkon-Kraftwerk | Kellerdeckendämmung