Förderprogramm: Stadt Marburg - Sonderförderprogramm Balkonkraftwerke
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Anschaffung einer Stecker-Photovoltaikanlage mit minimal 200 Watt und maximal 600 W Ausgangsleistung.
- Förderfähig ist auch das erforderliche Montagematerial/Zubehör und ggf. Handwerker-/Montagekosten.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen und Mieter*innen.
- Antragsberechtigt sind auch Eigentümergemeinschaften und Wohnungsbaugesellschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Gefördert werden Anlagen von mindestens 200 Watt bis höchstens 600 Watt Ausgangsleistung.
- Pro Watt Ausgangsleistung wird ein Zuschuss von 50 Cent gezahlt, maximal 50 Prozent der Anlagenkosten.
- Stadtpassinhaber*innen erhalten pro Watt Ausgangsleistung einen Zuschuss von 85 Cent, maximal 85 Prozent der Anlagenkosten.
- Die Anlagen müssen am Balkon, an der Fassade oder an anderer Stelle in der Nähe von Räumen so angebracht werden, dass sie unmittelbar in den Stromkreis eines Wohn- oder Gewerberaumes eingesteckt werden können.
- Die Anlage ist mindestens zwei Jahre am installierten Ort oder von der/dem Antragsstellenden an einem anderen Ort im Stadtgebiet der Universitätsstadt Marburg zu betreiben.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Markt 1
35037 Marburg
Frau Jennifer Bunk
Telefon: 06421/201-1421
Fax: 06421/201-981421
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung