Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Mini-Solaranlagen (Balkon-PV-Anlagen)
Was wird gefördert?
Gegenstand der Zuwendung ist die Anschaffung und Installation von steckerfertigen PV-Anlagen (sogenannte Mini-Balkonkraftwerke oder Balkon-PV-Module) mit einem Modulwechselrichter.
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die Mietende in Wohngebäuden oder Eigentümer*in von selbstgenutztem Wohneigentum sind und die ihren Erstwohnsitz in Mecklenburg-Vorpommern haben.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Mittel des Programms für Eigentümer einer Wohneinheit sind erschöpft. Mietende von Wohneinheiten können weiterhin Anträge stellen.
- Die Zuwendung wird im Rahmen einer Projektförderung als Festbetragsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt.
- Die Höhe der Zuwendung beträgt 500 Euro pro Anlage und Wohnungseinheit, jedoch höchstens in Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben, sofern diese unter 500 Euro liegen.
- Zuwendungsfähig sind Ausgaben für die Anschaffung und Installation. Zubehörteile, Umbausätze, Eigenleistungen, Hilfeleistungen Dritter und Eigenbau sind nicht zuwendungsfähig.
Kontakt zur Antragstelle:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Internet: www.lfi-mv.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-0
Fax: 0385/6363-1212
E-Mail-Adresse: info@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung