Förderprogramm: Stadt Schweinfurt - Förderprogramm Photovoltaik / Batteriespeicher
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Installation einer neu erworbenen, fest installierten
- Dach-Photovoltaik-Anlage
- Fassaden-Photovoltaik-Anlage
- Balkonsolarmodulen.
- Gefördert wird die Installation von neu erworbenen Batteriespeichern ab einer Speicherkapazität von 3 kWh, soweit diese ausschließlich über eine bestehende oder neu zu errichtende Photovoltaikanlage gespeist werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die Eigentümer*innen oder Miteigentümer*innen eines Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhauses in der Stadt Schweinfurt sind sowie entsprechende Wohnungseigentümergemeinschaften.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von
- der Maximalkapazität der Photovoltaik (kWp). Sie beträgt 100 Euro pro angefangene kWp, maximal jedoch 1.000 Euro
- der Kapazität des Speichers. Sie beträgt pauschal 300 Euro zuzüglich 100 Euro je die Minimalkapazität von 3 kWh übersteigende Kilowattstunde, maximal jedoch 1.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Schweinfurt
Bauverwaltungs - und Umweltamt
Markt 1
97421 Schweinfurt
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Schweinfurt
Referat III
Markt 1
97421 Schweinfurt
Telefon: 09721/51-3453
Fax: 09721/51-601
E-Mail-Adresse: umweltschutz@schweinfurt.de
Internet: www.schweinfurt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung