Förderprogramm: Kreis Mettmann - Förderprogramm E-Lastenfahrräder für Privatpersonen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Investition in serienmäßig hergestellte und elektronisch betriebene Lastenfahrräder (E-Lastenfahrräder) für den fahrradgebundenen Lastenverkehr. Die serienmäßige Herstellung bezieht sich auf das Fahrgestell.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle Privatpersonen mit Erstwohnsitz im Kreis Mettmann.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt als Projektförderung in Form der Anteils- bzw. Festbetragsfinanzierung und wird als Zuschuss gewährt.
- Der Fördersatz beträgt bis maximal 25 Prozent der Anschaffungskosten bei maximal 1.000 Euro pro Lastenfahrrad.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Kreis Mettmann
Stabsstelle Klimaschutz
Düsseldorfer Straße 26
40822 Mettmann
Telefon: 02104/99-2840
E-Mail-Adresse: E-Lastenrad-Foerderprogramm@kreis-mettmann.de
Internet: www.kreis-mettmann.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung