Förderprogramm: Klimaschutzagentur Mannheim - Begrünung von Dach-, Fassaden- und Entsiegelungsflächen
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Dachbegrünungen
- Fassadenbegrünung
- Begrünung von entsiegelten Flächen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte oder Eigentümergemeinschaften von selbst genutzten oder vermieteten Gebäuden im Stadtgebiet Mannheim sind.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Dachbegrünung: Der Zuschuss beträgt maximal 20 Euro/m² begrünte Dachfläche bis 200 m², für jeden weiteren m² beträgt der Zuschuss 15 Euro/m² bis zu einer Höchstgrenze von maximal 16.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
- Fassadenbegrünung:
- Maßnahmen, die in den stadtklimatisch am stärksten belasteten Gebieten durchgeführt werden, werden wie folgt bezuschusst:
- Förderfähige Kosten bis zu 6.000 Euro: 100 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 3.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft
- Förderfähige Kosten über 6.000 Euro: 50 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 25.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft.
- Maßnahmen, die in den stadtklimatisch stark belasteten Gebieten durchgeführt werden, werden wie folgt bezuschusst:
- Förderfähige Kosten bis zu 12.000 Euro: 100 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 3.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft
- Förderfähige Kosten über 12.000 Euro: 25 Prozent der förderfähigen nachgewiesenen Kosten, maximal 12.500 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft.
- Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten. Maßnahmen unterhalb eines Fördervolumens von 200 Euro werden nicht gefördert.
- Entsiegelung und Begrünung: Es werden Maßnahmen ab einer zusammenhängenden Fläche von 20 m² gefördert. Der Zuschuss beträgt maximal 50 Euro/m² begrünter, entsiegelter Fläche bis 100 m², für jeden weiteren m² beträgt der Zuschuss bis 30 Euro pro m² bis zu maximal 11.000 Euro/Maßnahme auf einer Liegenschaft. Die maximale Förderhöhe errechnet sich anhand der nachgewiesenen Kosten und Flächen.
Kontakt zur Antragstelle:
Klimaschutzagentur Mannheim gGmbH
D 2, 5-8
68159 Mannheim
Telefon: 0621/862 484 10
Fax: 0621/862 484 19
E-Mail-Adresse: foerderung@klima-ma.de
Internet: www.klima-ma.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Mannheim
Rathaus E 5
68159 Mannheim
Telefon: 0621/293-0
Fax: 0621/290 1590
E-Mail-Adresse: stadtverwaltung@mannheim.de
Internet: www.mannheim.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung