Förderprogramm: Stadt Düsseldorf - Dach-, Fassaden- und Innenhofbegrünung – DAFIB
Was wird gefördert?
Die Förderung umfasst die Begrünung von Dachflächen, Fassaden, Mauern und Gebäudewänden im Bestand sowie von bestehenden Innenhöfen und Abstandsflächen auf privaten und gewerblichen Grundstücken.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümergemeinschaften sowie Erbbauberechtigte.
- Träger von Bildungseinrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Jugendeinrichtungen oder sonstigen Einrichtungen gemeinnütziger, sozialer Zwecke sind ebenfalls antragsberechtigt.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Kosten (siehe Richtlinie) können bis zur Höchstgrenze von 80 Euro/m² gestalteter Fläche als förderungsfähig anerkannt werden.
- Der Zuschuss beträgt 50 Prozent der als förderungsfähig anerkannten Kosten, dementsprechend höchstens 40,00 Euro/m² gestalteter Fläche.
- Bei von qualifizierten Personen in Eigenleistung erbrachten Arbeiten sind die Materialkosten mit 50 Prozent förderfähig. In Eigenleistung erbrachte Arbeitsstunden werden hingegen nicht gefördert.
- Die Miete von speziellem Werkzeug und von Arbeitsgeräten ab einem Tagessatz von 50 Euro ist ebenfalls förderfähig, die Anschaffung jedoch nicht.
- Der maximale Gesamtförderbetrag pro Antragstellenden pro Jahr beträgt grundsätzlich 20.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz Abt. 19/3 Stichwort: DAFIB
Brinckmannstraße 7
40225 Düsseldorf
Telefon: 0211/89-21048
E-Mail-Adresse: christoph.gormanns@duesseldorf.de
Internet: www.duesseldorf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung