Förderprogramm: Stadt Bielefeld - Gebäudebegrünung
Was wird gefördert?
- Gefördert werden
- nachträgliche Dachbegrünungen auf bereits vorhandenen Dächern (Bestandsgebäuden) und
- Dachbegrünungen bei Neubauten, die nicht bau- oder naturschutzrechtlich verpflichtend sind.
- Es sind folgende Dachbegrünungsformen förderfähig: Leichtdachbegrünungen, extensive und intensive Dachbegrünung, Solar-Gründach, Biodiversitätsgründach und Retentionsgründach.
- Das Fördergebiet erstreckt sich auf den gesamten Stadtbezirk Mitte und einen Teil des Stadtbezirks Brackwede.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen:
- Grundstücks- und Gebäudeeigentümer*innen
- Erbbauberechtigte, Mieter*innen und Mietergemeinschaften, Interessensgruppen (Vereine, Initiativen) mit Zustimmung des Eigentümers, der Eigentümerin oder der Eigentümergemeinschaft
- Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gemäß Definition1 der EU-Kommission (weniger als 250 Beschäftigte, Jahresumsatz max. 50 Mio. Euro oder Bilanzsumme max. 43 Mio. Euro pro Jahr).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderhöhe Dachbegrünung: Für Planung, Vorarbeiten, Herstellung und Fertigstellungspflege wird insgesamt in Abhängigkeit der Begrünungsvariante eine pauschale Förderhöhe von 40 bis 85 Euro/m² vergeben.
- Förderhöhe Fassadenbegrünung: Für Planung, Vorarbeiten, Herstellung und Fertigstellungspflege wird insgesamt eine pauschale Förderhöhe von 70 Euro/m² vergeben.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bielefeld
Umweltamt
August-Bebel-Straße 75-77
33602 Bielefeld
Telefon: 0521/51-6160
E-Mail-Adresse: umweltamt@bielefeld.de
Internet: www.bielefeld.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung