Förderprogramm: Ohra Energie GmbH - E-Bike und Pedelec
Was wird gefördert?
Gefördert werden E-Bikes und Pedelecs.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt bis zu 150 Euro.
- Voraussetzungen:
- Das Fahrrad muss mit einem Elektroantrieb ausgestattet sein.
- Der Antrag auf Förderung und der Erwerb des Fahrrads müssen im gleichen Kalenderjahr erfolgen. Es gilt das Posteingangsdatum bei der OEG.
- Die Strombelieferung erfolgt durch die OEG. Hierfür ist ein bereits geschlossener Stromliefervertrag mit der OEG (gemäß Preisblatt Stand ab 01.12.2018) oder der Abschluss eines neuen Stromliefervertrages erforderlich.
- Der Bonus wird jeweils nach Ablauf eines vollen Erdgas-Belieferungsjahres in der Jahresverbrauchsabrechnung über drei Jahre gutgeschrieben.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Ohra Energie GmbH
Am Bahnhof 4
99880 Hörsel OT Fröttstädt
Telefon: 03622/621-137
E-Mail-Adresse: silvana.zink@ohraenergie.de
Internet: www.ohraenergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers