Förderprogramm: Stadt Stuttgart - Stuttgarter Wärmepumpenprogramm
Was wird gefördert?
- Förderfähig sind elektrische Wärmepumpen mit den folgenden Wärmequellen: Geothermie, Abwärme inkl. Abluft, Abwasserwärme und Außenluft.
- Es sind sowohl Wohn- als auch Nichtwohngebäude förderfähig.
- Die Erschließung der Wärmequellen ist ebenfalls förderfähig (ausgenommen Außenluft).
- Bei Bestandsgebäuden wird zusätzlich ein Zuschuss für die Anpassung der Wärmeverteilung und der Heizflächen in den Räumen gewährt.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden :
- natürliche Personen und Personengemeinschaften (z.B. Eigentümergemeinschaften, vertreten durch eine Hausverwaltung oder Bevollmächtigte)
- juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe der Förderung ist abhängig von der Nennleistung der anzuschaffenden Wärmepumpe. Je höher die Leistung, desto höher der pauschale Zuschuss.
- Förderstufe I: ≤ 30 kW = 2.500 Euro
- Förderstufe II: > 30 – 40 kW = 3.750 Euro
- Förderstufe III: > 40 – 50 kW = 5.000 Euro
- Förderstufe IV: > 50 kW = 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten (Anschaffung, Montage und Installation)
- Bei der Nutzung von Erdwärme werden 5.000 Euro je Sonde bzw. Erdkollektor ausbezahlt.
- Bei Nutzung von Abwärme oder Abwasserwärme gibt es einen Zuschuss von 20 Prozent der Bruttoinvestitionskosten für die Nutzung der Wärmequelle.
- Der Umstieg auf eine Fußbodenheizung oder eine andere Art von Flächenheizung wird durch einen pauschalen Zuschuss von 500 Euro je abgetrennten, beheizten Raum gefördert.
- Es werden maximal 200.000 Euro je Antrag bezuschusst.
- Voraussetzung für die Förderung ist ein rechnerischer Nachweis der belegt, dass eine Jahresarbeitszahl von mindestens
- 3,5 bei Luft/Wasser-Wärmepumpen im Bestand
- 3,8 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Wohngebäuden im Bestand
- 4,0 bei Sole/Wasser- und Wasser/Wasser-Wärmepumpen in Nichtwohngebäuden im Bestand
- und 4,5 im Neubau erreicht wird.
- Die Förderung ist mit geltenden und zukünftigen Förderprogrammen eines identischen Fördertatbestandes des Bundes, Landes (BAFA, KfW, L-Bank) kombinierbar, sofern diese das zulassen.
- Eine Kombination mit Zuschüssen des geltenden städtischen Energiesparprogramms im Bereich Komplettsanierung ist nicht möglich.
Kontakt zur Antragstelle:
Landeshauptstadt Stuttgart
Amt für Umweltschutz / Energieabteilung
Gaisburgstraße 4
70182 Stuttgart
Telefon: 0711/216-88088
E-Mail-Adresse: energiekonzept@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Kontakt zum Fördergeber:
Landeshauptstadt Stuttgart
Rathaus
Marktplatz (M) 1
70173 Stuttgart
Telefon: 0711/216-0
Fax: 0711/216-4773
E-Mail-Adresse: post@stuttgart.de
Internet: www.stuttgart.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung