Förderprogramm: Stadtwerke Ahaus - Förderprogramm
Was wird gefördert?
Gefördert werden u.a.:
- Anmeldung einer Ladeeinrichtung
- Anschaffung eines energieeffizienten Gerätes
- Heizungswartung
- Anschaffung eines E-Autos oder E-Rollers
- Anschaffung einer Homeladebox
- Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatkund*innen außerhalb der Grundversorgung, die alle möglichen Energiearten über die Stadtwerke Ahaus beziehen und für weitere zwei Jahre Kund*innen bleiben.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- 40 kWh für die Anmeldung einer Ladeeinrichtung
- 100 kWh für die Anschaffung von energieeffizienten Geräten
- 100 kWh für die Heizungswartung
- 150 kWh für die Anschaffung eines E-Autos oder E-Rollers
- 150 kWh für die Anschaffung einer Homeladebox
- 150 kWh für die Umstellung der Heizung auf Wärmepumpe.
- Die Kilowattstunden werden mit der Jahresendabrechnung monetär vergütet, hierfür werden die aktuellen min-MAX-Komfort Tarife (Tarifstaffelung M) zu Grunde gelegt und je nach Energieart entsprechend verrechnet.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Ahaus GmbH
Hoher Weg 2
48683 Ahaus
Telefon: 02561/9308-0
E-Mail-Adresse: info@stadtwerke-ahaus.de
Internet: www.stadtwerke-ahaus.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers | Kauf einer Ladestation | Wärmepumpe