Förderprogramm: Stadt Soest - Förderprogramm Lastenräder
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Kauf von neuen, zulassungs- und versicherungsfreien, elektrisch unterstützten Lastenrädern (E-Lastenräder) und muskelbetrieben Lastenräder, die speziell zum Transport von Gütern und/oder Personen konstruiert werden. Das heißt, Fahrräder müssen über standardisierte Transportvorrichtungen verfügen, die fest mit dem Fahrrad verbunden sind.
- Die Lastenräder müssen mindestens eine Lastenzuladung von 40 kg (zzgl. Fahrergewicht) ermöglichen und damit mehr Ladegewicht als ein herkömmliches Fahrrad aufnehmen können.
- Zusätzlich werden der Kauf von neuen Lastenanhängern mit mindestens 40 kg Zuladung sowie der Kauf von neuen Kindertransportanhängern gefördert.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind ausschließlich volljährige Privatpersonen mit Hauptwohnsitz in der Stadt Soest, die das Lastenrad zum privaten Gebrauch erwerben.
Beschreibung des Förderprogramms:
Grundsätzlich beträgt die einzelne Förderung für ein Lastenrad pauschal 500 Euro, Lastenanhänger werden pauschal mit 100 Euro gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Soest
Abt. Stadtentwicklung und Bauordnung, Geschäftsstelle Klimaschutz
Windmühlenweg 21
59494 Soest
E-Mail-Adresse: lastenrad@soest.de
Internet: www.soest.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung