Förderprogramm: Niedersachsen - Förderung von Bürgerbussen
Was wird gefördert?
Förderfähig sind Kleinbusse, die von einem zu diesem Zweck gegründeten Verein mit ehrenamtlichen Fahrerinnen und Fahrern im ÖPNV-Linienverkehr betrieben werden. Voraussetzung ist weiterhin, dass eine jährliche Betriebsleistung von 20.000 Wagen-km im Linienverkehr nach § 42 PBefG erreicht wird.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Verkehrsunternehmen, die ihren Sitz in Niedersachsen haben und Linienverkehr nach §42 PBefG in Niedersachsen betreiben, entweder als Genehmigungsinhaber, als Betriebsführer oder als Auftragnehmer. Gleichgestellt sind Unternehmen mit Betriebssitz außerhalb Niedersachsens, die mindestens 80 v.H. Linienverkehre nach §42P BefGin Niedersachsen erbringen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendungen werden in Form von nichtrückzahlbaren Zuschüssen als Projektförderung im Wege der Anteilfinanzierung gewährt.
- Die Förderquote beträgt 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für die Erstbeschaffung zur Einrichtung neuer Linien und zur Erweiterung oder Verdichtung bestehender Linien oder die Ersatzbeschaffung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
Kurt-Schumacher-Straße 5
30159 Hannover
Telefon: 0511/53333-154
E-Mail-Adresse: folta@lnvg.de
Internet: www.nbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung