Förderprogramm: Baden-Württemberg - Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik
Was wird gefördert?
- Gefördert wird die Anschaffung und Installation von Photovoltaik-Anlagen (Aufdach / Fassade / Garage /Carport oder Freifläche) an privaten Wohngebäuden mit bis zu drei Wohneinheiten.
- Gefördert wird auch die Anschaffung und Installation von Speichern für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom. Dies ist auch als singuläre Maßnahme – also ohne gleichzeitige Anschaffung oder Installation einer PV-Anlage – möglich.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche Personen, die die Investition vornehmen und in einer der Wohneinheiten selbst wohnen. Der/die Antragstellende muss den Erstwohnsitz in dem geförderten Objekt anmelden.
- Nicht antragsberechtigt sind Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) als Ganzes. Einzelne WEG-Mitglieder können jedoch für auf sie anteilig entfallende Zahlungsbeträge (zum Beispiel Sonderumlage) eine Förderung beantragen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt in Form eines langfristigen zinsverbilligten Darlehens, das über Finanzierungsinstitute ausgereicht wird.
- Das Darlehen kann bis zu 100 Prozent der förderfähigen Kosten betragen. Der minimale Bruttodarlehensbetrag beträgt in der Regel 5.000 Euro.
- Zusätzlicher Finanzierungsbedarf kann über das Kombi-Darlehen Wohnen der L-Bank abgedeckt werden.
- Die Laufzeiten betragen 5 bis 30 Jahre bei bis zu fünf tilgungsfreien Jahren und Sollzinsbindung für die ersten 10 Jahre.
- Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen des Bundes, des Landes Baden-Württemberg oder von Gemeinden ist zulässig. Zuschüsse mindern die zuwendungsfähigen Kosten.
- Die Kombination mit einer Einspeisevergütung nach EEG für den mit der PV-Anlage erzeugten Strom ist zulässig.
- Nicht möglich ist eine Kombination geförderter Maß-nahmen mit einer steuerlichen Förderung gemäß´§ 35 a Absatz 3 EStG (Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen) oder § 35 c EStG (Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen bei zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden), auch nicht bei Aufteilung in Materialkosten und Arbeitsleistung.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihre Hausbank
Kontakt zum Fördergeber:
L‑Bank
Schlossplatz 12
76131 Karlsruhe
Telefon: 0711/122-2288
E-Mail-Adresse: wirtschaftsfoerderung@l-bank.de
Internet: www.l-bank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
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