Förderprogramm: Niedersachsen - Wärmepumpenquartiere
Was wird gefördert?
Gefördert werden Elektrische Wärmepumpensysteme mit einer Mess-, Steuerung-, Regelungs- und Übertragungstechnik sowie deren Einbau.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen aus den folgenden Wohnquartieren:
- Gemeinde Auhagen / Dürholzkampe Süd
- Stadt Celle / Nördliche Lüneburger Heerstraße
- Stadt Damme / Westlich der Bahn
- Gemeinde Hilter am Teutoburger Wald / Erkings Hof
- Stadt Leer (Ostfriesland) / Nordwestliche Groninger Straße.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Höhe der Förderung je Wärmepumpensystem beträgt in Ergänzung zu der Bundesförderung in
- Neubauquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 5.000 Euro
- Neubauquartieren mit dezentraler Luftwärmeerschließung und dezentralen Luftwärmepumpen 500 Euro
- Bestandsquartieren mit dezentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 7.250 Euro
- Bestandsquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 6.750 Euro
- Neubauquartieren mit zentraler Erdwärmeerschließung und dezentralen Erdwärmepumpen 4.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Klimaschutz- und Energieagentur Niedersachsen GmbH
Osterstraße 60
30195 Hannover
Telefon: 0511/89 70 39 26
E-Mail-Adresse: waermepumpe@klimaschutz-niedersachsen.de
Internet: https://www.klimaschutz-niedersachsen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Investitions- und Förderbank
Niedersachsen - NBank
Günther-Wagner-Allee 12 - 16
30177 Hannover
Telefon: 0511/30031-333
Fax: 0511/30031-11313
E-Mail-Adresse: beratung@nbank.de
Internet: www.nbank.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung