Förderprogramm: Stadt Marburg - Elektro-Fahrräder und Elektro-Lastenräder
Was wird gefördert?
- Gefördert wird der Erwerb eines Elektro-Fahrrades, eines Elektro-Lastenrades oder eines (Elektro-)Lasten-/Kinderanhängers aus dem regionalen Fachhandel (aus dem Landkreis Marburg-Biedenkopf) mit einem eigenen lokal ansässigen Reparaturbetrieb im Rahmen der zur Verfügung gestellten Haushaltsmittel.
- Die geförderten Fahrräder müssen von den Antragstellenden mindestens zwei Jahre in deren Besitz verbleiben (gem. Kaufdatum).
- Die Förderung für Elektro-Fahrräder ist auf bis zu zwei Anträge im Jahr je Haushalt beschränkt.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind alle in Marburg mit dem Hauptwohnsitz gemeldeten Einwohner*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Der Zuschuss erfolgt durch Ausgabe von "Marburg Gutscheinen" und regionalen "Klimaboni". Er setzt sich wie folgt zusammen:
- Kaufprämie Elektro-Fahrrad: 100 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 100 Klimaboni
- Kaufprämie Elektro-Lastenrad: 1.000 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni
- Kaufprämie (Elektro-)Lasten-/Kinderanhänger: 100 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 115 Klimaboni
- Zusatzprämie für Elektro-Lastenräder: 500 Euro in Form von Marburg-Gutscheinen und 26 Klimaboni, ab 2.000 km innerhalb des ersten Jahres nach dem Erwerb.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Magistrat der Stadt Marburg
Amt / Bereich Fachdienst 69.3 - Klimaschutz
Markt 1
35037 Marburg
Frau Jennifer Bunk
Telefon: 06421/201-1421
Fax: 06421/201-981421
E-Mail-Adresse: Klimaschutz@marburg-stadt.de
Internet: www.marburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers