Förderprogramm: Stadt Fürstenfeldbruck - Förderprogramm Fahrrad- und E-Mobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden Lastenfahrräder, Lastenpedelecs oder (E-)Dreiräder für Erwachsene (bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h beim Treten unterstützt).
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privathaushalte, freiberuflich Tätige, Gemeinnützige Organisationen, Gewerbetreibende und Unternehmen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Lastenpedelecs: Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro.
- Lastenfahrräder: Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 750 Euro.
- Fahrradanhänger (Lasten- oder Kinderanhänger): Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 250 Euro.
- (E-) Dreiräder für Erwachsene (mit und ohne Motorunterstützung): Die städtische Zuwendung beträgt 25 Prozent der Kosten, maximal 1.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Fürstenfeldbruck
Finanzverwaltung
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141/281-2001
Fax: 08141/282-2001
E-Mail-Adresse: finanzverwaltung@fuerstenfeldbruck.de
Internet: www.fuerstenfeldbruck.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Fürstenfeldbruck
Hauptstraße 31
82256 Fürstenfeldbruck
Telefon: 08141/28-0
Fax: 08141/282-1199
E-Mail-Adresse: info@fuerstenfeldbruck.de
Internet: www.fuerstenfeldbruck.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers