Förderprogramm: infra fürth gmbh - Förderung Ladestationen
Was wird gefördert?
Gefördert werden Ladestationen für Elektrofahrzeuge mit Installation und Inbetriebnahme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen einer Wohnung, einer Gewerbefläche, eines Wohngebäudes oder Nichtwohngebäudes oder zur Antragsstellung entsprechend bevollmächtigte Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss ist beträgt 200 Euro je Ladestation.
- Nach Fertigstellung der Maßnahme muss ein entsprechender Nachweis durch eine Fachunternehmererklärung vorgelegt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
infra fürth gmbh
Abteilung Energiedienstleistungen
Leyher Straße 69
90763 Fürth
Telefon: 0911/9704-4555
Fax: 0911/9704-4556
E-Mail-Adresse: energiedienstleistung@infra-fuerth.de
Internet: www.infra-fuerth.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung