Förderprogramm: Saarland - Förderung der nachhaltigen Mobilität im Saarland (NMOB)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind:
- Pedelecs
- Serienmäßig hergestellte Cargobikes (Lastenfahrräder und Lastenpedelecs)
- Reparatur- und Servicestationen für den Radverkehr
- Fahrradabstellanlagen mit mindestens sechs Stellplätzen
- Einrichtung oder Nachrüstung einzelner Ladeeinrichtungen für Pedelecs oder Lastenpedelecs an Fahrradabstellanlagen
- Innovative Projekte mit Modell- und Pilotcharakter zur Förderung des Radverkehrs einschließlich Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen
- Erstellung von Radverkehrskonzepten durch Dritte (außerhalb der eigenen Verwaltung) zur Verbesserung des Alltagsradverkehrs.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind:
- Öffentliche, gemeinnützige und religionsgemeinschaftliche Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen, Bildungseinrichtungen bzw. deren Träger; kommunale Zweckverbände, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts und sonstige Betriebe und Einrichtungen, die mehrheitlich in kommunaler Trägerschaft stehen
- Kommunen
- Eingetragene, nicht-wirtschaftliche Vereine
- Natürliche Personen und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts mit Haupt(wohn)sitz bzw. mit mindestens einer Betriebsstätte im Saarland.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Zuschüsse werden gewährt:
- Die Förderung für Pedelecs beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 500 Euro.
- Die Förderung für Cargobikes ohne Elektroantrieb beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 500 Euro.
- Die Förderung für Cargobikes mit Elektroantrieb beträgt 25 Prozent des Anschaffungspreises bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 1.000 Euro.
- Die Förderung für Service- und Reparatur-Stationen für den Radverkehr beträgt bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 8.000 Euro.
- Die Förderung von Fahrradabstellanlagen mit mindestens sechs Stellplätzen beträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 40.000 Euro pro Anlage.
- Die Förderung von Auf- oder Nachrüstungen bestehender Fahrradabstellanlagen gbeträgt 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 30.000 Euro.
- Die Förderung für einzelne Ladeeinrichtungen, wie z. B. Ladesäule, Lade-Boards, Wall-Box, für Pedelecs an Fahrradabstellanlagen beträgt bis zu 40 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 15.000 Euro pro Anlage.
- Die Förderung von innovativen Projekten (Pilot-, Demonstrations- bzw. Modellvorhaben inkl. Machbarkeitsstudien und Potentialanalysen) beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 50.000 Euro.
- Die Förderung von Radverkehrskonzepten beträgt bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben, bis zu einer maximalen Fördersumme in Höhe von 50.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz Saarland
Referat A/4 – Zuwendungen, Vergaberecht, EU-Beihilfenrecht –
Keplerstraße 18
66117 Saarbrücken
Telefon: 0681/501-1426
E-Mail-Adresse: fahrrad@umwelt.saarland.de
Internet: www.saarland.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads | Kauf eines E-Bikes / E-Rollers