Förderprogramm: Hessen - Förderung von Elektrobussen
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung von Elektrobussen und der Aufbau der dafür erforderlichen Infrastruktur. Förderfähig sind Niederflur-Midibusse (mit einer Mindestlänge von 8m), Solobusse und Gelenkbusse.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind die hessischen Landkreise, die hessischen kreisfreien Städte, Kommunen sowie öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die Aufgaben des ÖPNV erfüllen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung erfolgt als anteiliger Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Investitionsmehrausgaben des E-Busses zum vergleichbaren Bus mit Verbrennungsmotor.
- Für den Aufbau der Ladeinfrastruktur kann ebenso ein Zuschuss von bis zu 40 Prozent der Investitionsausgaben beantragt werden.
- Die maximale Fördersumme pro Ladepunkt beträgt dabei 400 Euro pro Kilowatt installierter Ladeleistung.
- Der Netzanschluss kann darüber hinaus mit bis zu 100.000 Euro bezuschusst werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
HA Hessen Agentur GmbH
Innovations- und Nachhaltigkeitsprojekte
Konradinerallee 9
65189 Wiesbaden
Dirk Säuberlich, Alina Riepshoff
Telefon: 0611/95017-8906, -8957
Fax: 0611/95017-58906, -58957
E-Mail-Adresse: dirk.saeuberlich@hessen-agentur.de
Internet: www.innovationsfoerderung-hessen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung