Förderprogramm: Stadt Lingen - Förderung von Lastenfahrrädern und -pedelecs
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Kauf von Lastenfahrrädern und Lastenpedelecs.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen (Privatpersonen) mit Hauptwohnsitz in Lingen (Ems), die für den privaten Gebrauch ein Lastenfahrrad oder Lastenpedelec im Gebiet der Stadt Lingen (Ems) anschaffen und einsetzen.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Höhe der Zuwendung beträgt 25 Prozent der Anschaffungskosten, maximal jedoch 500 Euro. Kumulierung: Die Förderung kommt nur nachrangig zu anderen Förderprogrammen der EU, des Bundes und des Landes in Betracht. Eine Doppelförderung ist insoweit ausgeschlossen.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Lingen (Ems)
Wirtschaftsförderung
Elisabethstraße 14-16
49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591/9144-802
E-Mail-Adresse: m.teschke@lingen.de
Internet: www.lingen.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung