Förderprogramm: GGEW AG - Förderprogramm Erdgasheizung
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung einer bestehenden, nicht erdgasbefeuerten Heizungsanlage im Netzgebiet der GGEW AG auf Erdgas.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind GGEW-Kund*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Höhe des Zuschusses beträgt 300 Euro für Verbrauchseinrichtungen bis einschließlich 100 kW Anschlussleistung.
- Dieser Zuschuss wird nach Versorgungsaufnahme der Erdgas-Heizung in fünf gleichen jährlichen Teilbeträgen in Höhe von jeweils 60 Euro als Gutschrift bei der Jahresverbrauchsabrechnung aus dem Vertragskonto gewährt.
- Ab der Versorgungsaufnahme erhält der/die Kund*in fünf Jahre lang je kompletten Vertragsmonat (Gas) einen Zuschuss in Höhe von fünf Euro, die als Gutschrift bei der Jahresverbrauchsabrechnung bzw. Endabrechnung abgerechnet wird.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
GGEW AG
Vertrieb & Services / Hausanschlüsse
Dammstraße 68
64625 Bensheim
Telefon: 06251/1301-555
Fax: 06251/1301-590
E-Mail-Adresse: hausanschluss@ggew.de
Internet: www.ggew.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung