Förderprogramm: Stadtwerke Schwerin GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert werden
- Wallboxen
- Pedelecs und E-Bikes sowie elektrischen Lastenfahrräder.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Antragsteller*innen, die den Wohn- oder Firmensitz in Schwerin haben. Der/die Antragstellende ist zum Zeitpunkt der Auszahlung der Förderung sowie mindestens ein weiteres Jahr Kund*in der Stadtwerke Schwerin.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss für die Wallbox beträgt 10 Prozent der Kaufsumme (maximal 200 Euro) ohne Zusatzaufwände und Installationskosten.
- Pedelecs und E-Bikes sowie elektrischen Lastenfahrräder: Die Förderung erfolgt durch einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 5 Prozent des reinen Kaufpreises (maximal 300 Euro), ohne Sonderausstattung und Zusatzausrüstung wie zum Beispiel Helm oder Ersatzakku. Gefördert werden maximal zwei Fahrräder pro Kunde.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Schwerin GmbH (SWS)
Vertrieb
Eckdrift 43 - 45
19061 Schwerin
Telefon: 0385/633-1283
Fax: 0385/633-1282
E-Mail-Adresse: vertrieb@swsn.de
Internet: www.stadtwerke-schwerin.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung