Förderprogramm: Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH - Elektromobilität
Was wird gefördert?
Gefördert wird
- die Neuanschaffung eines Elektro-Auto
- die Anschaffung einer Ladesäule für Zuhause (Wallbox)
- die Neuanschaffung eines Elektro-Fahrrad/ E-Bike.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Stromkund*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt für Elektroautos 100 Euro, für Wallboxen 100 Euro und für E-Bikes 50 Euro.
- Grundvoraussetzung für die Förderung ist ein 24-monatiger Strombezug.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH
Lönsstraße 12
44575 Castrop-Rauxel
Telefon: 02305/9477-11
Fax: 02305/9477-40
E-Mail-Adresse: service@swcas.de
Internet: www.swcas.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos | Kauf einer Ladestation | Kauf eines Pedelecs / E-Lastenrads