Förderprogramm: N-ERGIE AG - Elektromobilität, Einbau einer Wandladestation und Anschaffung eines E-Fahrzeuges
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Erwerb, die Installation und Inbetriebnahme von bis zu zehn Ladestationen für das Eigentum (z. B. in der Garage) sowie die Anschaffung eines E-Fahrzeuges (Kauf oder Privat-Leasing).
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Kund*innen der N‑ERGIE, die beabsichtigen, weiter Kund*innen zu bleiben.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 50 Euro je Ladestation.
- Installiert ein Handwerkspartner der N‑ERGIE (E-Mobil-Partner oder Premium-Partner) die Ladestation(en), erhöht sich der Zuschuss zusätzlich um 100 Euro je Ladestation.
- Elektrofahrzeuge werden mit einem Zuschuss von 400 Euro gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
N-ERGIE Aktiengesellschaft
Am Plärrer 43
90429 Nürnberg
Telefon: 0911/802-58222
E-Mail-Adresse: elektromobilitaet@n-ergie.de
Internet: www.n-ergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Kauf einer Ladestation | Kauf eines Elektro- oder Hybrid-Autos