Förderprogramm: Ohra Energie GmbH - Umstellung auf Erdgas
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Umstellung der alten Heizanlage auf Erdgas. Voraussetzung: Die alte Heizanlage wird mit festen Brennstoffen, Flüssiggas oder Heizöl betrieben.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche Personen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 350 Euro.
- Voraussetzungen:
- Die umzustellende Anlage darf den Anschlusswert von maximal 100 kW nicht überschreiten. Ab 100 kW Anschlussleistung können individuelle Vereinbarungen getroffen werden.
- Die Erdgasbelieferung erfolgt durch die Ohra Energie GmbH. Hierfür ist der Abschluss eines gesonderten Erdgasliefervertrages mit der Ohra Energie GmbH erforderlich.
- Der Bonus wird jeweils nach Ablauf eines vollen Erdgas-Belieferungsjahres in der Jahresverbrauchsabrechnung über drei Jahre gutgeschrieben.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Ohra Energie GmbH
Am Bahnhof 4
99880 Hörsel OT Fröttstädt
Telefon: 03622/621-137
E-Mail-Adresse: silvana.zink@ohraenergie.de
Internet: www.ohraenergie.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung