Förderprogramm: Stadtwerke Eichstätt - CO2-Minderungsprogramm, Regenerative Energieerzeugungsanlagen
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau regenerativer Energieerzeugungsanlagen im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Bestands- oder Neukund*innen der Stadtwerke Eichstätt Versorgungs-GmbH für mindestens zwei Jahre.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt 5 Prozent der Investitionskosten, maximal 500 Euro je Anlage inkl. Mehrwertsteuer.
- Die Auszahlung der Förderung erfolgt über zwei Jahre als Gutschrift auf die Stromrechnung.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadtwerke Eichstätt
Gundekarstraße 2
85072 Eichstätt
Telefon: 08421/6005-48 oder -35
E-Mail-Adresse: service@stadtwerke-eichstaett.de
Internet: www.stadtwerke-eichstaett.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Wärmepumpe | Holzpelletheizung | label_waermepumpe | label_waermepumpe_luft | label_waermepumpe_wasser