Förderprogramm: Schleswig-Holstein - Zuschuss für Einbruchschutz
Was wird gefördert?
Zuwendungsfähig sind Ausgaben für Maßnahmen zur Sicherung des selbstgenutzten bestehenden Wohneigentums gegen Einbruch. Maßnahmen zur Sicherung gegen Einbruch sind:
- Einbau einbruchhemmender Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau einbruchhemmender Fenster und Fenstertüren (z.B. Terrassenelemente)
- Einbau von Nachrüstsystemen für Haus- und Wohnungseingangstüren
- Einbau von Nachrüstsystemen für Fenster und Fenstertüren (z.B. Terrassenelemente)
- Einbau einbruchhemmender Gitter und Rollläden sowie Lichtschachtabdeckungen
- Einbau von Einbruchs- und Überfallmeldeanlagen
- Einbau von Türspionen
- Einbau baugebundener Assistenzsysteme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Privatpersonen als Eigentümer*innen oder Mieter*innen einer selbstgenutzten Immobilie in Schleswig-Holstein.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Eine Zuwendung kann nur gewährt werden, wenn vor Erteilung des Zuwendungsbescheides mit dem Vorhaben noch nicht begonnen wurde.
- Förderfähige Investitionen zwischen 500 Euro und 1.000 Euro werden mit 20 Prozent gefördert. Der darüber hinaus gehende Investitionsanteil (1.001 Euro bis 10.000 Euro) wird mit 15 Prozent gefördert.
- Es können maximal 10.000 Euro je Objekt gefördert werden. Der maximale Zuschuss beträgt 1.550 Euro.
- Die Auszahlung erfolgt nach Fertigstellung der Maßnahme in einer Summe.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Investitionsbank Schleswig-Holstein
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Telefon: 0431/9905-4500
E-Mail-Adresse: kiel@ib-sh.de
Internet: www.ib-sh.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung