Förderprogramm: KfW - Barrierereduzierung (455-B)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Investitionen in barrierereduzierende Maßnahmen an bestehenden Wohngebäuden in Deutschland:
- Maßnahmen zur Barrierereduzierung
- Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus“
- Umwidmung von Nichtwohnflächen, Wohnflächen erweitern oder teilen
- Kauf einer barrierearm umgebauten Immobilie.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Eigentümer*innen eines Ein- oder Zweifamilienhauses mit maximal zwei Wohneinheiten oder einer Wohnung
- Ersterwerbende eines sanierten Ein- oder Zweifamilienhauses oder einer sanierten Wohnung
- eine Wohnungseigentümergemeinschaft aus Privatpersonen oder
- Mieter*innen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss.
- Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen 10 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Bei Einzelmaßnahmen sind Investitionskosten bis maximal 25.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig (Förderhöchstbetrag).
- Der Zuschusssatz beträgt für den „Standard Altersgerechtes Haus“ 12,5 Prozent der förderfähigen Investitionskosten pro Antrag. Für den „Standard Altersgerechtes Haus“ sind Investitionskosten bis maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit förderfähig.
- Die Bagatellgrenze liegt bei 2.000 Euro.
- Die Kombination mit anderen öffentlichen Fördermitteln wie Krediten, Zulagen und Zuschüssen, zum Beispiel von Kommunen oder Berufsgenossenschaften, ist grundsätzlich möglich. Dabei darf die Summe der öffentlichen Förderzusagen die förderfähigen Kosten nicht übersteigen.
- Folgende Förderungen dürfen für dieselbe Maßnahme nicht zusammen in Anspruch genommen werden:
- Einbruchschutz – Investitionszuschuss (455-E) aus dem Produkt Altersgerecht Umbauen
- Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- Eine von der KfW refinanzierte Förderung eines Landesförderinstituts aus Altersgerecht Umbauen – Kredit (159)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder den Vorgängerprogrammen (CO2-Gebäudesanierungsprogramm / EBS-Programme, Marktanreizprogramm (MAP), Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE))
- Förderung gemäß Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz (sogenanntes Wohnriester)
- Ein finanzieller Zuschuss der sozialen Pflegeversicherung oder der privaten Pflege-Pflichtversicherung (inklusive der Beihilfe für Beamtinnen und Beamte) für denselben Teil einer Umbaumaßnahme.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 02
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung