Förderprogramm: Mecklenburg-Vorpommern - Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (Zuschuss)
Was wird gefördert?
Förderfähig sind investive Maßnahmen, die der direkten oder indirekten Einsparung von Treibhausgasen dienen. Dazu zählen insbesondere:
- Investive Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Verbesserung der Energieeffizienz, die über den gesetzlichen Standard hinausgehen
- Investive Maßnahmen zum Einsatz regenerativer Energien zur Wärmenutzung
- Infrastrukturmaßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien
- Investive Maßnahmen zum Einsatz alternativer nichtfossiler Kraftstoffe und Antriebe
- Brennstoffzellentechnik, Elektromobilität
- Innovative Projekte zur Nutzung von Energieeffizienzpotenzialen und erneuerbaren Energien
- Vorplanungsstudien zur Vorbereitung von investiven Maßnahmen; Studien zum Aufbau lokaler, regenerativer Energieversorgungsstrukturen; Energiemanagementuntersuchungen
- Planungsleistungen investiver Maßnahmen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, sofern sie eine Betriebsstätte in Mecklenburg-Contracting-Unternehmen
- Vereine, Verbände, Stiftungen, gemeinwohlorientierte Gesellschaften, Körperschaften und Anstalten öffentlichen Rechts bei wirtschaftlicher Betätigung.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt (nicht rückzahlbarer Zuschuss).
- Die Höhe der Anteilfinanzierung beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent, im Ausnahmefall kann einmalig ein maßnahmespezifischer Bonus gewährt werden.
- Zuwendungsvoraussetzungen u.a.:
- Die zuwendungsfähigen Ausgaben müssen mindestens 20.000 Euro betragen oder, sofern es sich ausschließlich um Planungsstudien, Planungsleistungen oder Energiemanagementuntersuchungen handelt, mindestens 2.000 Euro.
- Die Gesamtfinanzierung des Projektes einschließlich der Finanzierung der Folgekosten muss gesichert sein.
- Mit dem Vorhaben darf nicht vor Bewilligung der Zuwendung oder vor Genehmigung des vorzeitigen Vorhabenbeginns begonnen worden sein.
- Die Amortisationszeit des Projektes beträgt fünf Jahre:
Kontakt zur Antragstelle:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Postfach 16 02 55
19092 Schwerin
Kontakt zum Fördergeber:
Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern
Werkstraße 213
19061 Schwerin
Telefon: 0385/6363-1231
E-Mail-Adresse: christoph.papenfuss@lfi-mv.de
Internet: www.lfi-mv.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Photovoltaik | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Wärmepumpe | BHKW | Holzpelletheizung | Energieeffiziente Beleuchtung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme | Gebäudebegrünung | Sanierung Nichtwohngebäude | Smart Home / Hausautomation