Förderprogramm: Saarland - Zukunftsenergieprogramm kommunal (ZEP-kommunal)
Was wird gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der energetischen Sanierung im Bestand gegliedert nach den Gebäudetypen Büro- und Verwaltungsgebäude, Schulen und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, wie z.B. Kindergärten, Kindetagesstätten und Sport- bzw. Schwimmhallen. Folgende Maßnahmen sind förderfähig:
- Dämmung von Außenwänden
- Dämmung von Dächern
- Dämmung von obersten Geschossdecken
- Dämmung von Kellerdecken
- Einbau neuer Fenster und/oder neuern Eingangstüren inkl. Verschattungsanlagen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Eigenbetriebe, kommunal beherrschte Beteiligungsgesellschaften kommunaler Gebietskörperschaften sowie sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Förderfähige Gebäude müssen vor dem 1. Januar 1995 errichtet worden sein.
- Die Bagatellgrenze liegt in der Regel bei 20.000 Euro.
- Die Förderung erfolgt im Wege der Projektfinanzierung als Anteilsfinanzierung, durch die Gewährung einer Zuwendung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Referat F/3
Franz-Josef-Röder-Straße 17
66119 Saarbrücken
Herr Klaus-Dieter Uhrhan
Telefon: 00681/501-4298
E-Mail-Adresse: referat.f3@wirtschaft.saarland.de
Internet: www.wirtschaft.saarland.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung