Förderprogramm: Stadt Bad Homburg - Energiesparförderprogramm, Neubau von KfW-40-Effizienz-, Passiv-, oder Plusenergiehäusern
Was wird gefördert?
Gefördert wird der Neubau von KfW-40-Effizienzhaus-Standard-, Passiv- oder Plusenergiehäusern.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind natürliche sowie juristische Personen des privaten Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 10.000 Euro für Gebäude mit 1-2 Wohneinheiten gewährt, wenn der KfW-40-Effizienz-, Passiv- oder Plusenergiehausstandard erreicht wird. Jede weitere Wohneinheit wird zusätzlich mit 1.000 Euro gefördert.
- Das Erstellen eines Lüftungskonzeptes gemäß DIN 1946 ist vorgeschrieben. Für alle Gebäude ist der Einbau einer Lüftungsanlage zur Einhaltung des hygienischen Mindestluftwechsels Pflicht.
- Die Förderung darf in keinem Fall mehr als 50 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahme betragen. Die Gesamtförderung pro Wohngebäude beträgt maximal 40.000 Euro.
Kontakt zur Antragstelle:
Magistrat der Stadt Bad Homburg v. d. Höhe
Fachbereich Stadtplanung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Internet: www.bad-homburg.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Bad Homburg v.d.Höhe
Energieberatung
Rathausplatz 1
61343 Bad Homburg v.d.Höhe
Telefon: 06172/100 6143
Fax: 06172/100 6181
E-Mail-Adresse: energieberatung@bad-homburg.de
Internet: www.bad-homburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Wärmepumpe | Holzpelletheizung | Fernwärme | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Brennstoffzellen-Heizung