Förderprogramm: Energie Waldeck-Frankenberg GmbH - Photovoltaik-Solarspeicher
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Anschaffung neuer PV-Solarspeicher im Netzgebiet/Konzessionsgebiet der EWF. Der PV-Solarspeicher muss eine Kapazität von 4 bis 15 kWh haben.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind EWF-Kund*innen, die sich in einem ungekündigten Vertragsverhältnis mit EWF für die Strom- und Erdgasversorgung befinden, und die Eigentümer*innen, Pächter*innen oder Mieter*innen der Anwesen sind, auf denen förderfähige Vorhaben durchgeführt werden sollen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Die Förderung beträgt 5 Prozent der jeweiligen Anschaffungskosten, maximal 200 Euro pro Anlage.
- Voraussetzung: Strom- bzw. Erdgas- oder Wärmeliefervertrag über zwei Jahre mit der EWF.
Kontakt zur Antragstelle:
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Abteilung VK
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-1955
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: foerderprogramme@ewf.de
Internet: www.ewf.de
Kontakt zum Fördergeber:
Energie Waldeck-Frankenberg GmbH
Arolser Landstraße 27
34497 Korbach
Telefon: 05631/955-0
Fax: 05631/955-401
E-Mail-Adresse: info@ewf.de
Internet: www.ewf.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung