Förderprogramm: Stadt Neumarkt i. d. OPf - Förderung von Energieeinsparung und Klimaschutz im Gebäudebereich
Was wird gefördert?
Gefördert werden sowohl Wohngebäude als auch Nichtwohngebäude gemäß den Regularien der BAFA-Förderung sowie der KfW-Programme Energieeffizient Sanieren.
- Gefördert werden Maßnahmen zur Energieeinsparung und zum Klimaschutz nach zwei Förderstufen:
- Förderstufe C: Förderung von Einzelmaßnahmen, geförderte Wärmedämmmaßnahmen müssen mindestens die Anforderungen der BAFA bzw. des GEG erfüllen.
- Förderstufe A: Förderung eines Gesamtkonzeptes mit den hocheffizienten Standards KfW 85 bis KfW 55 sowie ein Neumarkter Modellstandard mit der Anforderung KfW 40.
- Darüber hinaus werden Neubau-Maßnahmen gefördert, die den Standard KfW 40, den Passivhaus Standard und den Plus-Energie-Standard erfüllen.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen, die Eigentümer*innen von Gebäuden in der Stadt Neumarkt i.d.OPf. sind.
- Ein Anrecht auf Förderung erhalten auch Wohnungseigentümergemeinschaften und Bewohner*innen von Gebäuden mit lebenslangem Nutzungsrecht.
- Ferner werden die Zuwendungen Vereinen, die ihren Vereinssitz und ihr Vereinslokal im Stadtbereich von Neumarkt i.d.OPf. haben, gewährt.
Beschreibung des Förderprogramms:
Die Fördersummen entnehmen Sie bitte der Richtlinie. Es werden gefördert:
- Energetische Gebäudesanierungsberatung durch eine/n fachkundige/n Energieberater*in
- Gebäudetechnik-Komponenten: Heizung
- Solarthermische Anlagen
- Anlagen zur Verfeuerung fester Biomasse
- Wärmepumpen
- Anschlüsse an ein Nah- bzw. Fernwärmenetz
- Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen
- Zu-/Abluftanlagen mit Wärmerückgewinnung
- Regenerative Gebäudetechnik: Lüftung
- Einzelmaßnahmen zur Wärmedämmung
- Gesamtkonzepte für hochenergieeffiziente Sanierungen
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Amt für Nachhaltigkeitsförderung
Fischergasse 1
92318 Neumarkt
Marion Burkhardt
Telefon: 09181/255-2602
Fax: 09181/255-2619
E-Mail-Adresse: marion.burkhardt@neumarkt.de
Internet: www.neumarkt.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Neumarkt i.d.OPf.
Rathausplatz 1
92318 Neumarkt
Telefon: 09181/255-0
Fax: 09181/255-195
E-Mail-Adresse: info@neumarkt.de
Internet: www.neumarkt.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Solarthermie für Warmwasser | Solarthermie für Heizung & Warmwasser | Holzpelletheizung | Wärmepumpe | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Fernwärme