Förderprogramm: BAFA - Kälte- und Klimaanlagen
Was wird gefördert?
- Gefördert werden stationäre Kälte- und Klimaanlagen, die mit nicht-halogenierten Kältemitteln betrieben werden, wenn diese neu errichtet bzw. neu installiert werden oder nur die Kälteerzeugungseinheit neu erstellt wird, jedoch das Kaltwasser- bzw. Rückkühlsystem (Wasser-, Sole-, Luftverteilsystem) bestehen bleibt.
- Ohne Austausch der Kälteerzeugungseinheit können neu installierte Komponenten wie z.B. Tiefkühlstufe, Luftkühler, Kühlmittelsystem (Wasser-, Sole- Luftverteilsystem) nicht gefördert werden.
- Die Förderung umfasst im Einzelnen folgende Kategorien:
- Flüssigkeitskühlsätze NK
- Flüssigkeitskühlsätze AC
- Flüssigkeitskühlsätze AC mit R-718
- Ab- und Adsorptionsanlagen
- Gewerbekälteanlagen NK (Direktverdampfung)
- Gewerbekälteanlagen TK (Direktverdampfung)
- Adiabate Rückkühler (Hybridkühler)
- Adiabate Verdunstungskühlanlagen
- Wärmepumpen zur Nutzung von Prozessabwärme.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen.
Beschreibung des Förderprogramms:
- Es gilt eine absolute Förderhöchstgrenze von insgesamt 150.000 Euro (netto) pro Maßnahme unabhängig davon, ob eine Förderung nach De-minimis oder AGVO beantragt wurde.
- Der Zuschuss wird als Anteil der Investitionsmehrkosten festgesetzt:
- 30 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein Nicht-KMU handelt.
- 40 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein mittleres Unternehmen handelt.
- 50 Prozent der Investitionsmehrkosten, wenn es sich bei dem/der Antragstellenden um ein kleines Unternehmen handelt.
- Monitoring: Jede/r Zuwendungsempfänger*in ist verpflichtet, dem BAFA über einen Zeitraum von fünf Jahren ab Inbetriebnahme der geförderten Kälte- oder Klimaanlage jährlich bestimmte Betriebsdaten der Anlage für ein regelmäßiges Monitoring zur Verfügung zu stellen.
Kontakt zur Antragstelle:
Kontakt zum Fördergeber:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)
Kälte- und Klimaanlagen
Frankfurter Straße 29 - 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196/908-1249
Fax: 06196/908-112249
Internet: www.bafa.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
BAFA-Förderung