Förderprogramm: KfW - BMU-Umweltinnovationsprogramm (Nr. 230) (Förderkredit/Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert werden bauliche, maschinelle oder sonstige Investitionen in Deutschland einschließlich Ausgaben/Kosten der Inbetriebnahme sowie ggf. mit den Investitionen in Zusammenhang stehende Messungen zur Erfolgskontrolle in den folgenden Bereichen:
- Abwasserbehandlung
- Abfallvermeidung, -verwertung und -beseitigung
- Circular Economy
- Bodenschutz
- Luftreinhaltung, Klimaschutz
- Minderung von Lärm und Erschütterungen
- Energieeinsparung, Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien
- Ressourceneinsparung und -effizienz, Materialeinsparung und -effizienz.
FördermittelCheck: Förderung finden
Prüfen Sie, welche Fördermittel es für Ihre Maßnahme gibt. Alle Zuschüsse und Kredite von Bund, Ländern, Kommunen und Versorgern:
Förderung: Wer wird gefördert?
Gefördert werden:
- In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie sonstige natürliche und juristische Personen des privaten Rechts und Unternehmen mit mehrheitlich kommunalem Gesellschafterhintergrund. Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) werden bevorzugt gefördert.
- Kommunale Gebietskörperschaften, deren rechtlich unselbstständige Eigenbetriebe sowie kommunale Zweckverbände, die auf Basis des Zweckverbandsgesetzes bzw. den entsprechenden Landesgesetzen zur kommunalen Zusammenarbeit der jeweiligen Bundesländer gegründet wurden.
- Sonstige Zweckverbände oder Körperschaften des öffentlichen Rechts.
Beschreibung des Förderprogramms:
Gefördert werden kann ein Vorhaben dann, wenn die geplante Technik/Technologie großtechnisch bislang in Deutschland noch nicht angewendet wird, bzw. wenn bekannte Techniken erstmals in einer neuen verfahrenstechnischen Kombination zum Einsatz kommen sollen (Innovationscharakter).
- Die Förderung wird entweder als Zinszuschuss zur Verbilligung eines von der KfW refinanzierten Hausbankkredits oder als Investitionszuschuss gewährt.
- Investitionszuschüsse: Investitionszuschüsse werden in der Regel bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten gewährt.
- Kredite: Bei Krediten mit Zinszuschüssen des BMUB wird ein Kredit bis zu 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben/Kosten ohne Höchstbetrag bereitgestellt.
- Die Kreditlaufzeit kann bis zu 30 Jahre bei höchstens 5 tilgungsfreien Anlaufjahren betragen.
- Bei Krediten mit bis zu 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die gesamte Kreditlaufzeit festgeschrieben.
- Bei Krediten mit mehr als 10 Jahren Laufzeit wird der Zinssatz für die ersten 10 Jahre festgeschrieben, vor Ende der Zinsbindungsfrist unterbreitet die KfW der Hausbank ein Prolongationsangebot.
- Die Auszahlung des Kredits erfolgt zu 100 Prozent des Zusagebetrags.
- Während der tilgungsfreien Anlaufjahre sind lediglich die Zinsen auf die ausgezahlten Kreditbeträge zu zahlen. Danach wird in gleich hohen vierteljährlichen Raten getilgt.
Kontakt zur Antragstelle:
Ihr Kreditinstitut
Kontakt zum Fördergeber:
KfW
Palmengartenstraße 5-9
60046 Frankfurt am Main
Informationszentrum werktags 8:00-18:00
Telefon: 069/7431-0, 0800 5 39 90 01
Fax: 069/7431-9500
E-Mail-Adresse: info@kfw.de
Internet: www.kfw.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Energieeffiziente Produktion | Energetische Betriebs- und Verbrauchsoptimierung