Förderprogramm: Stadt Friedrichshafen - Förderprogramm „Klimaschutz bei Wohngebäuden, Elektromobilität und Einbruchschutz“, Einbruchschutz(Zuschuss)
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Nachrüstung und der Austausch von Fenstern und Außentüren auch ohne die Einhaltung energetischer Mindeststandards.
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des privaten Rechts als Eigentümer*innen von Gebäuden und Grundstücken, die sich im Gebiet der Stadt Friedrichshafen befinden. Bei Anträgen von Mieter*innen ist die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer*in erforderlich.
- Das Programm gilt nicht für Gebäude/Wohnungen, die im Besitz der Stadt Friedrichshafen sind (einschließlich der Gebäude der Städtischen Wohnbau GmbH).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Der Zuschuss beträgt pro beweglichem Fenster- oder Türflügel unabhängig von der Größe 50 Euro.
- Die Investition für die förderfähigen Maßnahmen muss mindestens 2.000 Euro betragen.
- Der Zuschuss beträgt bis zu 1.000 Euro für eine Wohnung bzw. für ein Ein-/Zweifamilienhaus oder maximal 2.000 Euro für ein Mehrfamilienhaus erhalten.
- Beim Austausch oder Neubau von Fenstern oder Außentüren mit energetischen Mindeststandards energetischen Mindeststandards ist eine Energieberatung erforderlich, wenn diese Maßnahme zusätzlich zum Einbruchschutz gefördert werden soll. Die Fenster werden aber nur in Verbindung mit einer geregelten Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung gefördert.
Kontakt zur Antragstelle:
Stadt Friedrichshafen - Amt für Stadtplanung und Umwelt
Abteilung Landschaftsplanung und Umwelt
Riedleparkstraße 1
88045 Friedrichshafen
Telefon: 07541/203-4641
Fax: 07541/203-84641
E-Mail-Adresse: umwelt@friedrichshafen.de
Internet: www.friedrichshafen.de
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Friedrichshafen
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
Antragsformular
KfW-Förderung
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