Förderprogramm: Stadt Nürnberg - Nürnberger Programm '100 Häuser für 100 Familien'
Was wird gefördert?
- Gefördert werden der Neubau oder Ersterwerb eines selbst genutzten Eigenheimes sowie der Ersterwerb einer Familienwohnung (vier Zimmer und größer).
- Das zu fördernde Objekt muss innerhalb des Stadtgebietes liegen und vom Antragstellenden und den Haushaltsangehörigen ab Bezugsfertigkeit für einen Zeitraum von zehn Jahren mit Hauptwohnsitz genutzt werden.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
- Antragsberechtigt sind Ehepaare, Lebenspartner und Partner einer sonstigen auf Dauer angelegten Lebensgemeinschaft sowie Alleinerziehende mit mindestens einem Kind, das zum Zeitpunkt der Antragstellung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.
- Das anrechenbare Familieneinkommen und die Einkommensgrenze richten sich nach den Vorschriften des Bayerischen Wohnraumförderungsgesetzes (BayWoFG).
Beschreibung des Förderprogramms:
- Grundförderung: Der Zuschuss beträgt 8.000 Euro.
- Kinderzulage: Für das zweite und für jedes weitere Kind erhöht sich der Zuschuss um 2.000 Euro.
- Daneben können für besonders energieeffiziente Bauvorhaben noch bis zu 2.000 Euro gewährt werden.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Nürnberg
Abteilung Wohnungsbauförderung
Marienstraße 6
90402 Nürnberg
Telefon: 0911/231-3424 oder 2365
Fax: 0911/231-7541
Internet: www.nuernberg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Dachdämmung | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Fernwärme | Wärmepumpe