Förderprogramm: Stadt Wolfsburg - Wohnraumförderungsmittel
Was wird gefördert?
Die Stadt Wolfsburg gewährt für die Errichtung bzw. den Erwerb von selbst genutzten Eigenheimen bzw. Eigentumswohnungen zinslose bzw. zinsgünstige Baudarlehen.
FördermittelCheck: Förderung finden
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Förderung: Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Eigentümer*innen- bzw. Erbengemeinschaften (natürliche Personen). Die Einkommensgrenze nach § 3 Nds. Wohnraumfördergesetz (NWoFG) darf um nicht mehr als 60 Prozent überschritten werden.
Beschreibung des Förderprogramms:
Folgende Darlehen werden gewährt:
- Für junge Ehepaare gem. NWoFG 20.000 Euro
- Familien mit 1 Kind (unter 18) 30.000 Euro
- Familien mit 2 Kindern (unter 18) 40.000 Euro
- Familien mit 3 (unter 18) 50.000 Euro
- Familien mit 4 und mehr Kinder (unter 18) 60.000 Euro
- Für behinderungsbedingte Baumaßnahmen + 15.000 Euro
- Für die Gebiete der Ortsräte Detmerode, Mitte-West, Nordstadt, Stadtmitte und Westhagen sowie in förmlich ausgewiesenen Sanierungsgebieten im übrigen Stadtgebiet wird der Förderungsbetrag um 25 Prozent erhöht.
- Der Förderhöchstbetrag beläuft sich auf 30 Prozent der Gesamtinvestitionskosten.
Kontakt zur Antragstelle:
siehe Fördergeber
Kontakt zum Fördergeber:
Stadt Wolfsburg
Wohnraumförderung
Porschestraße 49
38440 Wolfsburg
Telefon: 05361/28-1234
Fax: 05361/28-1824
E-Mail-Adresse: wfs@stadt.wolfsburg.de
Internet: www.wolfsburg.de
Weitere Informationen:
Förderrichtlinie
Erläuterungen
KfW-Förderung
BAFA-Förderung
Dieses Programm umfasst folgende Förderbereiche:
Dachdämmung | Dämmung der oberen Geschossdecke | Fassadendämmung | Kellerdeckendämmung | Fensteraustausch | Erneuerbare Energien Hybridheizung | Wärmepumpe | Fernwärme | Holzpelletheizung | Hackschnitzel-Heizung | Scheitholzheizung | Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung